Private Krankenversicherung für Polizisten in Ausbildung

Zielgruppen:

beihilfeberechtigte Berufsfeuerwehrazubis und beihilfeberechtigte Polizeianwärter beim ersten Dienstantritt.

Der Folgende Bericht betrifft nicht die Auszubildenden die der freien Heilsfürsorge zuzuordnen sind. 

19.02.2021

  • Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen für Polizeianwärter z.B. in Hessen mit Beihilfeanspruch
  • DBV vor 2021

Bis 2020 konnten Polizeianwärter in Hessen über die AXA Tochter DBV, ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen ihren PKV Beihilfeergänzungstarif abschließen, da die Eignungsprüfung zum Polizeibeamten als Gesundheitsprüfung anerkannt wurde.

Das hatte so einige Vorteile, gerade, wenn der Anwärter in den letzten Jahren die eine oder andere ärztliche Behandlung hatte, die eine reguläre Annahme ohne Beitragszuschläge in der Privaten Krankenversicherung erschwert hätte. Auch war es dadurch ausgeschlossen, dass man unwissentlich eine gesundheitlich bedingte „Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ begehen konnte, weil man versehentlich nicht beachtet hatte, was der Hausarzt vor ein paar Jahren in seinen Akten vermerkte.

Von daher war die DBV für beihifeberechtigte Polizeianwärter immer der Toptipp in deren Privater Krankenversicherung.

  • Was hat sich 2021 bei der DBV geändert?
  • Der Antrag mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung
  • DBV seit 2021

Mit Beginn des Jahres 2021 hat die Deutsche Beamtenversicherung (DBV) das Projekt des Verzichts auf Gesundheitsfragen, nach erfolgter Aufnahme in den Polizeidienst, leider eingestellt. Nicht jedoch ohne eine Nachfolgelösung anzubieten, die am Markt immer damit brilliert, dass im Wesentlichen nicht der Gesundheitszustand der letzten 5 Jahre, sondern lediglich der, der letzten 3 Monate abgefragt wird.

  • Die neuen Gesundheitsfragen seit 2021:
  • Folgende Gesundheitsfragen gelten für Dienstanfänger Polizei und Feuerwehr, die innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungs-/Dienstbeginn den Antrag stellen.

1. Ihre Größe und Ihr Gewicht

2. In manchen Tarifen wird danach gefragt ob Sie Brillen- oder Kontaktlinsenträger sind oder absehbar sein werden.

3. hatten oder haben Sie in den letzten 3 Monaten eine oder mehrere der folgenden behandelten oder unbehandelten Erkrankungen?

– Herz-/Kreislauferkrankungen
– Krebserkrankungen
– Diabetes mellitus
– Stoffwechselerkrankungen
– Psychische oder psychosomatische Erkrankungen oder Beschwerden
– Suchterkrankungen
– Chronische Darmerkrankungen
– Nierenerkrankungen
– Rheumatische Erkrankungen
– Lungenerkrankungen
– Neurologische Erkrankungen
– Wirbelsäulen- oder Bandscheibenerkrankungen
– Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder auf HIV getestet?

4. Haben Sie nicht ersetzte fehlende Zähne bzw. befinden Sie sich zurzeit in einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung oder ist eine solche geplant oder absehbar? (Fragestellungen sinngemäß für die übliche Beantragung von Zahntarifen)

NOCHMAL: Die oben genannten Fragen beziehen sich auf einen Zeitraum von nur 3 Monaten und nicht wie sonst üblich auf Zeiträume von 3, 5 oder manchmal gar 10 Jahren.

Eine weitere Bedingung für die vereinfachte Gesundheitsprüfung der DBV / AXA ist der Abschluß des Vertrages bis spätestens 3 Monate nach Dienstantritt.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie direkt aus einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung als Familien- oder Selbstversicherter übertreten. Ansonsten könnte der o.g. Antrag so nicht gestellt werden.

 

  • Kann man den DBV Krankenversicherungsschutz auch online beantragen?
  • Wo bekomme ich ein Angebot bzw. den Antrag mit vereinfachten Gesundheitsfragen?

In Coronazeiten hat sich der Onlineabschluß auch in der Privaten Krankenversicherung weiter entwickelt. Dies ist zugegebenermaßen jedoch nicht ganz so einfach. Das Berechnungs- und Abschlußtool der DBV Krankenversicherung finden Sie hier. Am Besten jedoch rufen Sie uns dazu an, und wir besprechen Ihre individuelle Angebotserstellung oder Beantragung gemeinsam. Sie erreichen unser Fachteam unter 0611-945892401. Über das Online Tool werden Ihnen im Übrigen die normalen Gesundheitsfragen gestellt. Wenn das wie bei den meisten jungen Polizisten für Sie auch kein Problem darstellt, können Sie natürlich diesen Schritt gehen. Möchten Sie von den vereinfachten Fragen profitieren, erarbeiten wir gerne mit Ihnen diesen Spezialantrag und erstellen das passende Angebot.

 

Sie erreichen uns unter: 0611-945892401