freiwillige Pflichtversicherung für „50er“ E-Roller

 

 

Mehrfach erreichen uns Anfragen zu Versicherungsschutz zur freiwilligen Pflichtversicherung für E-Roller die normalerweise ein Versicherungskennzeichen benötigen.

Hintergrund ist wohl die THG Quote, die man für zugelassene Fahrzeuge erhalten kann, bzw. der Wegfall der jährlichen Erneuerung der Kennzeichen oder der Aufbau eines Schadenfreiheitsrabatts, wobei die beiden letztgenannten Gründe auch mit Verbrennern gelten können.

Anbieten können wir den Versicherungsschutz über diesen online Rechner der DEVK (Leichtkraftroller wählen).

Ob Ihre lokale Zulassungsstelle dies gestattet, erfragen Sie bitte selbst. In Berlin jedenfalls, fährt gefühlt etwa die Hälfte der dort zugelassenen 50er Roller bereits mit großen Kennzeichen herum.

Wie es sich bei uns in Wiesbaden verhält, habe ich bei der Wiesbadener Zulassungsstelle nachgefragt:

Gesendet: Samstag, 14. Januar 2023 13:23
An: Zulassungsbehörde Wiesbaden
Betreff: freiwillige Versicherung E-Roller 50 ccm

Mitteilung:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mich erreichen vermehrt Anfragen zur freiwilligen Versicherung für E-Roller mit 50 ccm

Hatte es auch in Berlin gesehen, dass dort jeder 2. E-Roller ein großes Kennzeichen führt.

Die Frage die ich habe ist, welche Papiere benötigen Sie, um erstmalig einem kleinen E-Roller ein reguläres Wiesbadener Kennzeichen zuzuteilen?

EVB Nummern und Versicherungsschutz dafür kann ich selbst erstellen.

Ist eine E-Kennzeichnung möglich?

Viele Grüße

Jürgen Bechstein, Versicherungsmakler

Am 17.01.2023 um 15:56 schrieb Ordnungsamt Wiesbaden:

Sehr geehrter Herr Bechstein,

folgende Unterlagen müssen vorliegen:

– CoC-Dokument von dem Fahrzeug
– Sollte das Fahrzeug bereits ein Versicherungskennzeichen haben, wird eine Bestätigung von der Versicherung benötigt, dass dies dort abgemeldet ist
– Eine Bestätigung vom TÜV über den Nachweis der Kennzeichenbeleuchtung
– Ausweis/Pass
– EVB-Nr. von einer Versicherung

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass diese Fahrzeuge ein Kraftradschild bekommt und kein kleines Leichtkraftradschild.

Ein E-Kennzeichen ist möglich.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Landeshauptstadt Wiesbaden
Ordnungsamt