EventAssec
Veranstaltungsversicherung & Event-Betriebshaftpflicht
Maßgeschneiderter Schutz für Veranstalter, Agenturen, Techniker und Messebauer
Ein unerwartetes Unwetter, ein Stromausfall, beschädigtes Fremdequipment oder ein verletzter Besucher: Die Veranstaltungsbranche ist extremen und vor allem unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Egal, ob Sie ein einzelnes Stadtfest planen, teure Veranstaltungstechnik verleihen oder als Eventagentur das ganze Jahr über Großveranstaltungen organisieren – ein einziger Schadenfall kann ruinös sein. Über unseren Spezialpartner EventAssec (unter anderem in Zusammenarbeit mit der Hiscox) bieten wir Ihnen branchenspezifische Deckungskonzepte, die Sie direkt online berechnen und abschließen können.
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Spezial-Tarifrechner für die Veranstaltungsbranche
Wählen Sie hier den passenden Bereich für Ihr Risiko aus. Sie können die Deckungen entweder für eine konkrete, zeitlich begrenzte Veranstaltung oder als Jahres-Betriebshaftpflicht für Ihr Unternehmen berechnen.
1. Die Kombi-Lösung für Events
2. Versicherung für zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Einzel-Events)
Die perfekten Rechner für Konzerte, Stadtfeste, Messen oder private Großveranstaltungen:
- Haftpflichtversicherung für zeitlich begrenzte Veranstaltungen
- Versicherung für Veranstaltungstechnik
- Veranstaltungsausfallversicherung berechnen
3. Betriebshaftpflicht (Jahresverträge für Event-Dienstleister)
Ganzjähriger Schutz für Firmen, die permanent in der Veranstaltungsbranche tätig sind:
- Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstalter und Eventagenturen
- Betriebshaftpflichtversicherung für Messebauer und Veranstaltungstechniker
Ausfallrisiko, Mietsachschäden oder Open-Air? Lassen Sie uns sprechen!
Die Rechner von EventAssec sind ein hervorragendes Tool, doch gerade bei Großevents oder komplexen Technik-Setups steckt der Teufel im Detail. Ist das angemietete Traverse-System auch beim Aufbau versichert? Greift die Ausfallversicherung, wenn der Headliner kurzfristig erkrankt oder es eine behördliche Unwetterwarnung gibt? Als firmenungebundene Experten für Gewerbe- und Eventrisiken prüfen wir diese sensiblen Punkte. Buchen Sie einen unverbindlichen Klärungstermin, um Deckungslücken vor dem Einlass zu schließen.
Darum ist ein freier Makler in der Eventbranche so wichtig
- Spezialwissen für Spezialrisiken: Eine Standard-Betriebshaftpflicht reicht für Messebauer oder Lichttechniker niemals aus. Bearbeitungsschäden an fremdem Equipment oder Mietsachschäden an Veranstaltungshallen müssen präzise eingeschlossen sein. Wir kennen diese Besonderheiten.
- Die Tücken der Ausfallversicherung: Nicht jede Absage ist versichert. Wenn Sie mangels Ticketverkäufen absagen müssen, zahlt keine Versicherung (wirtschaftliches Risiko). Wenn aber ein Unwetter das Open-Air-Gelände zerstört, rettet die Ausfallversicherung Ihre investierten Kosten. Wir erklären Ihnen genau, welche Auslöser gedeckt sind.
- Alles aus einer Hand: Wir strukturieren Ihre Absicherung so, dass Haftpflicht (Schäden an Dritten), Ausfall (Ihre Kosten) und Technik (das Equipment) nahtlos ineinandergreifen.
Häufige Fragen zu Eventversicherungen (FAQ)
Wer haftet, wenn ein Besucher auf meinem Event stürzt?
Als Veranstalter unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Stolpert ein Besucher über ein schlecht verlegtes Kabel oder stürzt eine nicht gesicherte Absperrung um, haften Sie für die Personenschäden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall). Hierfür ist die Veranstalter-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Zahlt die Technikversicherung auch für angemietetes Equipment?
Ja, eine gute Veranstaltungstechnikversicherung (Equipment-Versicherung) deckt nicht nur Ihr eigenes Material (Pulte, Scheinwerfer, Lautsprecher), sondern explizit auch zugemietetes Fremdequipment gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung ab – oft sogar während des Transports.
Kann ich auch kurzfristig vor dem Event noch eine Police abschließen?
Die Veranstaltungshaftpflicht und die Technikversicherung können in der Regel noch sehr kurzfristig (oft bis wenige Tage vor Aufbau-Beginn) abgeschlossen werden. Achtung: Bei der Veranstaltungsausfallversicherung gelten strenge Vorlaufzeiten! Wenn für das Wochenende bereits eine offizielle Unwetterwarnung herausgegeben wurde, können Sie das Ausfallrisiko wegen „höherer Gewalt“ für dieses Event nicht mehr absichern. Kümmern Sie sich hierum direkt nach Beginn der konkreten Planungen.
Kundeninformation: Vor Abschluss einer Versicherung oder einer Beratung stellen wir hier unsere Erstinformation gemäß § 15 VersVermV zur Verfügung.