Versicherungsmakler Wiesbaden – wir vergleichen!

Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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Vermögensschäden

Vermögensschadenhaftpflicht vergleichen

Sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Beratungs- und Dienstleistungsfehlern ab

Ein Programmierfehler legt den Onlineshop Ihres Kunden lahm, eine verpasste Frist führt zu Steuernachteilen oder eine Werbekampagne verletzt versehentlich fremde Markenrechte: In vielen Dienstleistungsberufen entstehen Schäden, bei denen weder Personen verletzt noch Sachen beschädigt werden – sogenannte „reine Vermögensschäden“. Für IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Immobilienmakler, Agenturen und Rechtsberater können solche Fehler existenzbedrohende Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) fängt genau dieses Risiko auf. Nutzen Sie unseren Rechner für einen ersten Überblick oder lassen Sie Ihr individuelles Risikoprofil von uns rechtssicher bewerten.

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Der Vergleichsrechner für die Vermögensschadenhaftpflicht

Kalkulieren Sie hier Ihre branchenspezifische Absicherung. Wichtiger Makler-Tipp: Die exakte Tätigkeitsbeschreibung ist das Herzstück dieser Versicherung. Wenn Sie IT-Dienstleistungen und parallel Unternehmensberatung anbieten, müssen zwingend beide Tätigkeitsfelder im Vertrag erfasst sein!


Offene Deckung, Urheberrecht oder Subunternehmer? Lassen Sie uns sprechen!

Ein Vergleichsrechner liefert Preise, aber keine juristische Sicherheit. Sind Ihre freiberuflichen Subunternehmer in der Police mitversichert? Greift der Schutz auch bei Verzögerungsschäden, wenn Sie ein Projekt nicht rechtzeitig übergeben? Als firmenungebundene Spezialisten für Gewerberisiken kennen wir die Klauseln, die im Ernstfall über Ihre Existenz entscheiden. Buchen Sie einen unverbindlichen Klärungstermin, damit wir Ihr Geschäftskonzept wasserdicht absichern können.


Darum ist ein freier Makler bei Vermögensschäden unverzichtbar

  • Die maßgeschneiderte Betriebsbeschreibung: Standardisierte Online-Abschlüsse sind bei reinen Vermögensschäden extrem gefährlich. Wir helfen Ihnen, Ihre Dienstleistungen so präzise zu definieren, dass es im Schadenfall keine Diskussionen mit dem Versicherer über Ihren Versicherungsschutz gibt.
  • Katalogdeckung vs. Offene Deckung: Viele ältere Tarife versichern nur genau das, was in einem Katalog explizit genannt ist. Wir empfehlen für moderne Berufe stets die „Offene Deckung“ (All-Risk-Prinzip): Hierbei ist alles versichert, was zu Ihrem Berufsbild gehört und nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
  • Der passive Rechtsschutz: Oft fordern Kunden völlig unberechtigt Schadenersatz, weil ein Projekt nicht den gewünschten Erfolg brachte. Ihre VSH fungiert hier als passiver Rechtsschutz: Sie prüft die Ansprüche auf eigene Kosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls bis vor Gericht.

Worauf kommt es bei einem starken VSH-Tarif an?

  1. Rechtsverletzungen (IP-Rechte): Für IT-ler, Designer und Agenturen ein Muss! Der versehentliche Verstoß gegen Marken-, Namens-, Urheber- oder Datenschutzrechte muss zwingend und mit hohen Summen abgedeckt sein.
  2. Verzögerungsschäden: Wenn Sie eine Software, ein Gutachten oder eine Website zu spät abliefern und dem Kunden dadurch ein messbarer finanzieller Schaden (z.B. entgangener Gewinn) entsteht, muss dies mitversichert sein.
  3. Ausreichende Nachhaftung: Ein Beratungsfehler von heute führt vielleicht erst in drei Jahren zu einem finanziellen Verlust beim Kunden. Eine gute Police leistet auch dann noch, wenn der Vertrag oder sogar Ihre berufliche Tätigkeit mittlerweile beendet wurde.
  4. Rücktritt vom Projekt: Wenn ein Auftraggeber berechtigt vom Projekt zurücktritt (z.B. wegen eines nicht behebbaren Mangels in der Programmierung), erstatten Premium-Tarife vergebliche Aufwendungen oder Honorare.

Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht (FAQ)

Was genau ist ein „reiner Vermögensschaden“?

Ein reiner (oder echter) Vermögensschaden liegt vor, wenn jemandem ein finanzieller Nachteil entsteht, ohne dass vorher eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Beispiel: Sie beraten einen Kunden steuerlich falsch oder programmieren eine Schnittstelle fehlerhaft, sodass der Onlineshop des Kunden tagelang keine Bestellungen annehmen kann. Der entgangene Umsatz ist ein reiner Vermögensschaden.

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab (z.B. ein Kunde rutscht in Ihrem Büro aus oder Sie stoßen beim Kunden eine teure Vase um) sowie daraus resultierende finanzielle Folgeschäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine finanzielle Schäden durch berufliche Fehler. Für viele Branchen (z.B. IT, Medien, Unternehmensberatung) gibt es Kombi-Policen (oft als IT- oder Büro-Haftpflicht bezeichnet), die beide Bausteine intelligent vereinen.

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Das hängt von Ihrem Beruf ab. Für sogenannte „Kammerberufe“ (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater) sowie für Versicherungsmakler und Immobilienkreditvermittler ist sie gesetzliche Pflicht. Auch für Immobilienmakler und Hausverwalter gibt es inzwischen strenge Nachweispflichten. Für IT-Dienstleister oder Unternehmensberater ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch von großen Auftraggebern fast immer zwingend im B2B-Vertrag (Freelancer-Vertrag) verlangt.


Kundeninformation: Vor Abschluss einer Versicherung oder einer Beratung stellen wir hier unsere Erstinformation gemäß § 15 VersVermV zur Verfügung.