Macht es Sinn eine Hausratversicherung als Vermieter abzuschließen und geht das überhaupt?
Abgesehen davon, dass es für Vermieter immer wünschenswert ist, dass der Mieter eine Mietsachschäden umfassende private Haftpflichtversicherung abschließt, wozu er den Mieter im Übrigen nicht zwingen darf, stellt man uns oft die folgende Frage:
Wer trägt das Risiko von beweglichem Vermietereigentum in einem Haushalt in einer teil- und vollmöblierten Wohnung?
Also was passiert eigentlich mit meinem eingebrachten Hausrat bei einem Wohnungsbrand, einem Leitungswasserschaden oder einem Einbruch, wenn der Mieter keine eigene Hausratversicherung hat oder dessen Hausratversicherung nur für dessen Eigentum aufkommen möchte.
So unterscheidet z.B. die Haftpflichtkasse beim Bestehen einer Hausratversicherung durch den Mieter nicht, wem der Hausrat zuzuordnen ist. Ist das in der Hausratversicherung Ihres Mieters auch so? Hat der Mieter überhaupt eine Hausratversicherung? Hat er seine Versicherungsbeiträge auch bezahlt?
Hier springt Ihnen die Hausratversicherung für Vermieter der Oberösterreichischen (für Deutschland) zur Seite, die den Teil des Mobiliars hausratversichert, der Ihnen als Vermieter gehört. Leider gibt es für dieses Produkt keine Online-Abschlussstrecke, daher bitten wir um Kontaktaufnahme zur Angebotserstellung.
Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass die private Haftpflichtversicherung des Mieters automatisch einspringt. Das ist jedoch nur der Fall, wenn der Mieter für den entstandenen Mietsachschaden auch persönlich aus Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann und es sich nicht um reine Abnutzung handelt, die im Übrigen gar nicht versicherbar ist, weil dies wesentlicher Bestandteil einer Vermietung ist, die Mietsache zu gebrauchen. Jedenfalls ist der Mieter bei unverschuldeten Ereignissen – wie etwa einem unvorhersehbaren Rohrbruch – außen vor und dessen Privathaftpflicht greift ohnehin nicht. Ohne eine passende Hausratversicherung seitens des Mieters oder eben des Vermieters im Nischenprodukt der Oberösterreichischen, bleibt der Vermieter auf den Kosten für sein Inventar sitzen.
So antwortet Google auf die Frage: Mietsachschäden am Mobiliar einer vermieteten Wohnung, wer haftet?
Mietsachschäden am Mobiliar einer vermieteten Wohnung werden danach unterschieden, ob die Möbel fest eingebaut (z. B. Einbauküche) oder frei beweglich sind. Der Mieter haftet für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen. Die Schadensregulierung folgt klaren Richtlinien, wobei der Zeitwert der Möbel als Berechnungsgrundlage gilt und nennt als Quelle u.a. die AXA.
1. Haftung nach Art des Mobiliars
- Fest eingebautes Mobiliar: Einbauküchen, fest installierte Badmöbel oder Einbauschränke gelten als wesentliche Bestandteile der Mietsache. Bei Beschädigung greift in der Regel die normale private Haftpflichtversicherung des Mieters, sofern Mietsachschäden eingeschlossen sind. Quelle: Württembergische
- Frei bewegliches Mobiliar (Möblierte Wohnung): Tische, Stühle oder Betten, die dem Mieter vom Vermieter überlassen wurden, sind bewegliche Mietsachen. Schäden daran sind nicht in jeder Haftpflichtpolice abgedeckt. Ob die Versicherung hier leistet, hängt vom gewählten Tarif (Einschluss von Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen) ab. Quelle: Württembergische
2. Normale Abnutzung vs. Schaden
- Normale Abnutzung: Kleinere Kratzer, übliche Gebrauchsspuren oder abgewohnte Oberflächen sind mit der Miete abgegolten und stellen keinen haftungspflichtigen Schaden dar. Der Vermieter muss dies akzeptieren.
- Schadensersatzpflicht: Mieter haften für übermäßige Beanspruchung, unsachgemäßen Gebrauch oder Brandlöcher und tiefe Kratzer, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind.
Hierfür benötigt der Mieter im Übrigen keine Hausratversicherung, sondern eine Mietsachschäden deckende Privathaftpflicht.
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Situation 1: Der Mieter ist umfassend versichert
Als Vermieter können Sie Ihren Mieter gesetzlich nicht dazu zwingen, eine Hausrat- oder auch Haftpflichtversicherung abzuschließen – Sie können ihn lediglich darum bitten. Im Idealfall hat Ihr Mieter beides und seine Verträge auch bezahlt. Selbst wenn ein Vertrag existiert, haben Sie keine Kontrolle darüber, ob die Prämien pünktlich beglichen werden, was zum Verlust des i.d.R. Versicherungsschutzes führt oder zumindest keine Deckung für den unbezahlten Zeitraum bedeutet.
Ist der Mieter jedoch gut und beim richtigen Versicherungsunternehmen versichert, kann für Sie der Abschluss einer Vermieterhausrat obsolet sein. Dies funktioniert z.B. bei der Haftpflichtkasse. Dort ist das vom Vermieter eingebrachte Inventar (die beweglichen Gegenstände in der Wohnung) in der Hausratversicherung des Mieters bereits mitversichert.
Nur wenn ein derartiger Versicherungsschutz durch den Mieter besteht und bezahlt ist, können Sie sich als Vermieter den Aufwand und die Kosten einer eigenen Absicherung sparen.
Situation 2: Die sichere Lösung – Die Hausratversicherung für Vermieter
Da die wenigsten Vermieter das Risiko einer unzureichenden Mieter-Absicherung tragen möchten, bleibt oft nur der Weg, den eigenen Teil des Hausrats selbst zu versichern. Wer den Markt kennt, weiß: Das ist eine absolute Seltenheit. Die meisten Versicherer bieten für diese Konstellation keine passenden Lösungen an.
Unser Highlight-Konzept: Die Oberösterreichische Versicherung
Für dieses spezielle Problem haben wir die passende Lösung: Ein Sonderkonzept der Oberösterreichischen Versicherung, das ausschließlich für Versicherungsmakler abschließbar ist.
Dieser spezielle Tarif sichert Ihre beweglichen Gegenstände gegen die klassischen Gefahren ab:
- Feuer (z.B. Wohnungsbrand)
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Einbruchdiebstahl
- (Elementargefahren sind in vielen Gebieten optional gegen Mehrbeitrag einschließbar, aber als Baustein leider auch relativ teuer)
Wichtige Voraussetzungen und Vorteile
Damit dieses exklusive Produkt für Sie nutzbar ist, müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:
- Rein private Vermietung: Das Produkt ist ausschließlich für Vermieter geeignet, deren Einnahmen rein aus Vermietung und Verpachtung stammen. Sobald eine gewerbliche Vermietung vorliegt, ist dieser Tarif nicht anwendbar.
- Umlage auf die Nebenkosten: Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Beiträge für eine Vermieterhausratversicherung über die Mietnebenkosten weitergeben können.
Folgende Links und Empfehlungen möchten wir Ihnen zu diesem Artikel vom 07.07.2026 aussprechen
Rufen Sie uns gerne an, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Ihre Vermietungssituation und Ihren Bedarf zu erörtern.
- Angebot einer Vermieterhausratversicherung der Oberösterreichischen auf Anfrage (als nicht gewerblicher Vermieter)
- (Nutzen Sie z.B. unser Kontaktformular)
- Bitten Sie Ihren Mieter eine passende Hausrat- und eine Privathaftpflicht abzuschließen (was er definitiv nicht muss, aber auch zu seinem Vorteil ist).
- Hier empfehlen wir aktuell in der Privathaftpflicht den Tarif Premium der HFK1676 (Online-Abschluss)
- …und in der Hausratversicherung für Mieter den Tarif Einfach komplett der Haftpflichtkasse (Online-Abschluss)
Zum Schluss noch ein paar kleine Anmerkungen:
Sollte es zu dem Fall kommen, dass Ihr Mieter eine Hausratversicherung besitzt, die den entstandenen Hausratschaden abdeckt, kann es ggf. für Ihren Eigentumsanteil zu einer geteilten Schadenregulierung der involvierten Versicherungsunternehmen kommen.
Die Vermieterhausratversicherung wird nur für das Vermietereigentum aufkommen, wobei die Mieterhausrat u.U. für beides aufkommt.
Produktflyer vom Mai 2026 der Oberösterreichischen zur Vermieterhausrat