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PKV

Steuern sparen durch dreijährige Vorauszahlung von PKV Beiträgen

Worum geht es?

Es geht um die Möglichkeit, Ihre privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für bis zu 3 Jahre im Voraus zu bezahlen, um dadurch Steuern zu sparen.

Aber … 

das Geld muss man natürlich auch erst mal haben 😉   Bei ein beispielhafter Monatsbeitrag von 750 Euro bedeutet 27.000 Euro Vorauszahlung. Bei einem Paar ggf. das Doppelte.

Der steuerliche Trick (Warum macht man das?):
Normalerweise schöpfen allein schon Ihre laufenden Krankenversicherungsbeiträge den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (1.900 € bei Angestellten / 2.800 € bei Selbstständigen) komplett aus. Dadurch können Sie andere Versicherungen (wie Unfall-, Haftpflicht- oder bestimmte Lebensversicherungen) steuerlich nicht mehr absetzen.

Zahlen Sie die Krankenversicherung nun für bis zu 3 Jahre auf einen Schlag im Voraus, wird dies im Zahlungsjahr steuerlich in voller Höhe (ohne Höchstgrenze) anerkannt.
Der Clou: In den 3 Folgejahren müssen Sie folglich keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Dadurch wird in diesen Jahren Ihr Freibetrag (1.900 € bzw. 2.800 €) wieder komplett frei und Sie können in dieser Zeit Ihre sonstigen Versicherungen steuerlich voll absetzen.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

  • Limit: Sie dürfen maximal das 3-Fache der im Vorjahr geschuldeten Beiträge (also 36 Monatsbeiträge) vorauszahlen. Alles, was darüber hinausgeht, wird steuerlich erst in späteren Jahren anerkannt.
  • Frist: Das Geld muss spätestens am 21. Dezember des jeweiligen Jahres bei der Versicherung eingegangen sein.
  • Keine Rechnung: Die Versicherung darf Ihnen für diese freiwillige Vorauszahlung keine extra Rechnung schreiben. Sie überweisen den Betrag einfach als Überzahlung, das Finanzamt wird dann automatisch darüber informiert.
  • Beitragsrückerstattung: Wenn Sie später Geld zurückbekommen (weil Sie keine Rechnungen eingereicht haben), muss dies versteuert werden und mindert Ihren Steuervorteil.

Hinweis der Versicherung: Da die tatsächliche Steuerersparnis stark von Ihrem individuellen Einkommen abhängt, wird vor der Überweisung die Rücksprache mit einem Steuerberater empfohlen.

 

 

Schreiben zur Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
Informationsschreiben der Continentale zur Beitragsvorauszahlung. Es erläutert steuerliche Auswirkungen und wichtige Fristen.