Steuern sparen durch dreijährige Vorauszahlung von PKV Beiträgen
Worum geht es?
Es geht um die Möglichkeit, Ihre privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für bis zu 3 Jahre im Voraus zu bezahlen, um dadurch Steuern zu sparen.
Aber …
das Geld muss man natürlich auch erst mal haben 😉 Bei ein beispielhafter Monatsbeitrag von 750 Euro bedeutet 27.000 Euro Vorauszahlung. Bei einem Paar ggf. das Doppelte.
Der steuerliche Trick (Warum macht man das?):
Normalerweise schöpfen allein schon Ihre laufenden Krankenversicherungsbeiträge den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (1.900 € bei Angestellten / 2.800 € bei Selbstständigen) komplett aus. Dadurch können Sie andere Versicherungen (wie Unfall-, Haftpflicht- oder bestimmte Lebensversicherungen) steuerlich nicht mehr absetzen.
Zahlen Sie die Krankenversicherung nun für bis zu 3 Jahre auf einen Schlag im Voraus, wird dies im Zahlungsjahr steuerlich in voller Höhe (ohne Höchstgrenze) anerkannt.
Der Clou: In den 3 Folgejahren müssen Sie folglich keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Dadurch wird in diesen Jahren Ihr Freibetrag (1.900 € bzw. 2.800 €) wieder komplett frei und Sie können in dieser Zeit Ihre sonstigen Versicherungen steuerlich voll absetzen.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:
- Limit: Sie dürfen maximal das 3-Fache der im Vorjahr geschuldeten Beiträge (also 36 Monatsbeiträge) vorauszahlen. Alles, was darüber hinausgeht, wird steuerlich erst in späteren Jahren anerkannt.
- Frist: Das Geld muss spätestens am 21. Dezember des jeweiligen Jahres bei der Versicherung eingegangen sein.
- Keine Rechnung: Die Versicherung darf Ihnen für diese freiwillige Vorauszahlung keine extra Rechnung schreiben. Sie überweisen den Betrag einfach als Überzahlung, das Finanzamt wird dann automatisch darüber informiert.
- Beitragsrückerstattung: Wenn Sie später Geld zurückbekommen (weil Sie keine Rechnungen eingereicht haben), muss dies versteuert werden und mindert Ihren Steuervorteil.
Hinweis der Versicherung: Da die tatsächliche Steuerersparnis stark von Ihrem individuellen Einkommen abhängt, wird vor der Überweisung die Rücksprache mit einem Steuerberater empfohlen.
