Hausrat / Wohngebäude
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Tipp: Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung
Gebäude
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Hausrat- oder Wohngebäude – was ist der Unterschied?
Brauche ich eine Hausratversicherung, eine Wohngebäudeversicherung – oder sogar beide? Die Antwort ist einfacher als gedacht: Beide Versicherungen decken zwar oft dieselben Gefahren ab (Feuer, Leitungswasser, Sturm), versichern aber völlig unterschiedliche Sachen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen den entscheidenden Unterschied und warum gleiche Gefahren nicht gleiches Risiko bedeuten.
Die Hausratversicherung ist notwendig für alle Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses – also sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Pro Haushalt genügt hier in der Regel ein Vertrag.
Definition: Versichert wird Ihr bewegliches Eigentum im Haushalt – Ihr Hab und Gut. Das ist typischerweise alles, was Sie beim Einzug hineingetragen haben und beim Umzug auch wieder mitnehmen könnten: Möbel, Elektronik, Kleidung, Geschirr, Bücher, Wertsachen und vieles mehr.

Versicherte Gefahren sind in der Regel:
- Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag)
- Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch
- Idealerweise Elementargefahren als Baustein (Überschwemmung, Starkregen, Rückstau)
Weitere typische Einschlüsse: Viele moderne Tarife bieten zusätzlich Schutz für Ihre Fahrräder, Wohnungsglas (z. B. Glasduschkabinen, Cerankochfeld), bei manchen Versicherern sogar für Elektronikschäden und vieles mehr.
Die Wohngebäudeversicherung ist notwendig für Eigentümer und Hausbesitzer – nicht für Mieter.
Definition: Versichert wird das Gebäude selbst: die Bausubstanz und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Dazu gehören Wände, Dach, Fenster, Türen, Treppen, Heizungsanlage, Sanitärinstallationen, fest verbaute Einbauküchen und vieles mehr.

Versicherte Gefahren sind auch hier:
- Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag)
- Leitungswasser (Schäden an Rohrleitungen, Estrich, Wänden)
- Sturm und Hagel (z. B. abgedecktes Dach)
- Optional: Elementargefahren (Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch)
Weitere typische Einschlüsse: Moderne Tarife decken oft auch Wärmepumpen, Solaranlagen (Fotovoltaik, Solarthermie), allgemeine Gebäudeverglasung (insbesondere außerhalb von Wohnungen, z. B. Kellerfenster, Haustür) und weitere Gebäudebestandteile ab.
Neben Hausrat und Wohngebäude spielt auch die private Haftpflichtversicherung (PHV) eine wichtige Rolle – insbesondere für Mieter.
Für Mieter: Die Privathaftpflicht deckt Mietsachschäden ab – also Schäden, die Sie als Mieter an der gemieteten Wohnung oder am Gebäude verursachen (z. B. ausgelaufene Waschmaschine, die den Boden beschädigt). Außerdem sind Schäden bei Nachbarn versichert, etwa wenn durch Ihr Verschulden Wasser in die Nachbarwohnung läuft.
Für selbstnutzende Eigentümer von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern: Auch hier deckt die private Haftpflicht Ihr privates Haushaftpflichtrisiko ab – etwa wenn Sie als Hausbesitzer für Schäden haftbar gemacht werden, die von Ihrem Grundstück ausgehen (z. B. herabfallende Dachziegel).
Für nicht selbstnutzende Vermieter generell und Besitzer von Mehrfamilienhäusern: Hier reicht die Privathaftpflicht allein nicht aus. Sie benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.