Versicherungsmakler Wiesbaden – wir vergleichen!

Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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BAV

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung

So profitieren Sie von der staatlichen Förderung (Stand 2026)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) regelt die Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland. Ziel des Gesetzgebers war und ist es, mit geeigneten arbeitnehmerfreundlichen Maßnahmen die bAV – insbesondere die Entgeltumwandlung – für Arbeitnehmer aller Einkommensklassen attraktiv zu gestalten.

Eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre: Arbeitgeber sind mittlerweile gesetzlich verpflichtet, für alle bestehenden und neuen Verträge zur Entgeltumwandlung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) einen Zuschuss von 15 % zu zahlen, sofern keine abweichende tarifvertragliche Regelung besteht.

Der Grund für diesen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ist fair und logisch: Wandelt ein Arbeitnehmer Gehalt in eine bAV um, spart der Arbeitgeber auf diesen Betrag seinen Anteil zur Sozialversicherung. Diese Ersparnis muss (pauschaliert mit 15 %) an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Falls der Arbeitgeber im Einzelfall weniger als 15 % Sozialversicherungen einspart, könnte er den Zuschuss theoretisch anpassen – in unserer Praxis als Versicherungsmakler ist ein solcher Kürzungsfall jedoch noch nie aufgetreten.


Die aktuellen Fördergrenzen für das Jahr 2026

Grundsätzlich hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer das Recht auf eine Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Die Höchstbeträge orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West), die für 2026 auf 8.450 Euro monatlich festgelegt wurde.

Das bedeutet für Sie im Jahr 2026 konkret:

  • Sie dürfen monatlich bis zu 338 Euro (4 % der BBG) sozialversicherungs- und steuerfrei in Ihre bAV umwandeln.
  • Darüber hinaus können Sie weitere 338 Euro steuerfrei (insgesamt also bis zu 676 Euro im Monat bzw. 8 % der BBG) umwandeln – dieser zweite Teil ist dann jedoch sozialversicherungspflichtig.
  • Der gesetzliche Mindestbeitrag liegt 2026 bei 24,72 Euro im Monat.
💡 Unser Makler-Tipp zur optimalen Ausnutzung (2026):
Um die vollen 338 Euro (steuer- UND sozialversicherungsfrei) unter Einbeziehung des 15 % Arbeitgeberzuschusses exakt auszuschöpfen, empfehlen wir einen Eigenbeitrag von ca. 293,91 Euro im Monat (293,91 € x 1,15 = 338,00 €). So holen Sie das absolute Maximum an staatlicher und betrieblicher Förderung aus Ihrem Vertrag heraus.

Achtung bei Privater Krankenversicherung (PKV)

Bei privat krankenversicherten Angestellten unter 55 Jahren ist bei der Entgeltumwandlung strategische Vorsicht geboten: Wandeln Sie Gehalt um, sinkt Ihr maßgebliches Bruttoeinkommen. Fällt dieses dadurch unter die Versicherungspflichtgrenze (JAEG, 2026 bei 77.400 Euro jährlich), werden Sie automatisch wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Umgekehrt kann aber genau dieser Effekt taktisch genutzt werden, wenn eine Rückkehr in die GKV explizit gewünscht ist! Die Wechselwirkungen zwischen bAV und Krankenversicherung müssen daher zwingend in einer sauberen Beratung analysiert werden.


Individuelle Beratung, die sich rechnet

Egal, ob Sie als Arbeitgeber ein rechtssicheres bAV-Konzept für Ihre Belegschaft suchen, oder als Arbeitnehmer wissen möchten, ob sich die Entgeltumwandlung (auch unter Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung im Alter) für Sie persönlich rechnet:

Wir erörtern in einem persönlichen Gespräch Ihre individuellen Möglichkeiten. Wir erklären transparent, warum Sie heute Steuern sparen, was das für Ihre spätere Rente bedeutet und gehen auf Ihre Wünsche, Ziele und finanziellen Möglichkeiten ein.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme – gerne auch überregional per Online-Beratung!

Ihre Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Telefon: 0611-945892402

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