Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung 2022
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – der Bundesrepublik von 2017 ist der Nachfolger des 1974 erlassenen Betriebsrentengesetz und regelt die Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland.
Im Wesentlichen trat dies 2018 in Kraft, wobei es teilweise Übergangsfristen der alten zur neuen Gesetzgebung bis 2022 gab.
Ziel der Bundesregierung war es 2017 mit geeigneten arbeitnehmerfreundlichen Maßnahmen die BAV – betriebliche Altersvorsorge – auch für Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen attraktiver zu gestalten.
So ist zum Beispiel geregelt, dass spätestens seit dem 01.01.2022 Arbeitgeber für alle bestehenden und kommenden betrieblichen Altersvorsorgeverträge aus Entgeltumwandlung einen 15% Zuschuss zu zahlen haben, es sei denn es gibt eine tarifvertragliche Regelung.
Der Grund und der Anspruch des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses, den der Arbeitgeber an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung weiterleiten muss, leitet sich immer dann ab, wenn dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, wovon bei Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung grundsätzlich auszugehen ist. Dies ist sogar schon dann der Fall, wenn Einkommen durch den Beitrag zur BAV unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen. Sollte der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber weniger als 15 % Sozialversicherungsersparnis hat, könnte er seine Zuzahlungsverpflichtung entsprechend anpassen. Uns als Versicherungsmakler ist in unserem Kundenbestand noch kein Fall bekannt, bei der ein Arbeitgeber hier tatsächlich eine Kürzung vorgenommen hat.
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer das Recht zu einer Betrieblichen Altersvorsorge auf Entgeltumwandlungsbasis. Im Jahr 2022 darf ein Arbeitnehmer monatlich bis zu 282 Euro seines monatlichen Bruttoeinkommens sozialversicherungsfrei und steuerfrei sogar weitere 282 Euro, (also 564 Euro gesamt im Monat) umwandeln. Der monatliche Mindestbetrag liegt 2022 bei 20.56 Euro.
Um die steuer- und sozialversicherungsfreien 282 Euro unter Einbeziehung des 15% Arbeitgeberzuschusses optimal auszunutzen, empfehlen wir für 2022 in der Regel einen Eigenbeitrag von 245 Euro im Monat (245 x 1,15= 281,75). Zumindest ist jeder darüber liegende Euro zwar noch steuerbefreit, jedoch nicht mehr sozialabgabenfrei.
Bei privat krankenversicherten Angestellten unter 55 Jahren, ist im Übrigen darauf zu achten, dass sie durch ihre umgewandelte BAV nicht unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, da sie sonst krankenversicherungspflichtig werden. Umgekehrt kann mit der BAV in diesem Sonderfall aber auch genau dieser Effekt erzielt werden.
Die Auswahl der richtigen Art der Krankenversicherung ist im Bezug auf eine Betriebsrente stets gesondert zu betrachten und muss in einem Beratungsgespräch immer mit auf den Tisch.
Gerne stehen wir Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sowie auch vor Ihrer Belegschaft für Gespräche und zur Angebotserstellung zur Verfügung.
Wir erörtern im Gespräch und im Angebot mit Ihnen ihre individuellen Möglichkeiten, auch z.B. Themen wie nachgelagerte Besteuerung, warum sie zwar jetzt Steuern mit der BAV sparen, dies aber im Alter dann dennoch zu versteuern ist und gehen persönlich auf Ihre Fragen, Wünsche, Ziele und vor allem Ihre Möglichkeiten ein.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, eine Terminvereinbarung oder ein erstes Gespräch, auch überregional.
Ihre Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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