Versicherungsmakler Wiesbaden – wir vergleichen!

Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) absichern

Schützen Sie Ihr wertvolles Einkommen vor Krankheit und Unfall

Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes finanzielles Kapital. Wer durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder psychische Belastungen (wie Burn-out) seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht ohne private Absicherung schnell vor dem finanziellen Ruin. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht einmal für das Nötigste und greift nur unter extrem strengen Voraussetzungen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt Ihnen eine monatliche Rente, damit Sie Ihren Lebensstandard und laufende Kosten wie Miete, Kredite oder die Altersvorsorge weiter bedienen können.

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Direkt berechnen: Unsere ausgewählten Highlight-Tarife

Da die Gesundheitsfragen und die berufliche Einstufung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung extrem individuell bewertet werden müssen, verzichten wir bewusst auf einen allgemeinen Standard-Vergleichsrechner. Wenn Sie Ihren Schutz dennoch sofort und direkt online kalkulieren möchten, stellen wir Ihnen hier die speziellen Tarifrechner von zwei absolut renommierten und leistungsstarken Partnergesellschaften zur Verfügung:


Warum wir bei der BU zu einer persönlichen Beratung raten

Sie können die Tarife oben gerne selbst berechnen und abschließen. Als firmenungebundene Experten raten wir vor Vertragsabschluss jedoch dringend zu einem gemeinsamen Vorab-Check. Die entscheidenden Stolpersteine der BU liegen tief im Kleingedruckten:

⚠️ Achtung bei den Gesundheitsfragen:
Der häufigste Grund, warum ein Versicherer im Ernstfall nicht zahlt, sind unbeabsichtigte Fehler beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen. Eine vergessene Rückenverspannung oder eine abgerechnete Psychotherapie können den kompletten Schutz vernichten. Wir helfen Ihnen bei der sauberen Aufarbeitung Ihrer Patientenakte und führen für Sie anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Gesellschaften durch. So wissen Sie vorher, wo Sie ohne Ausschlüsse angenommen werden!
  • Der volle Marktvergleich: In unserer Beratung vergleichen wir nicht nur zwei, sondern alle relevanten Anbieter am deutschen Markt, um exakt den Tarif zu finden, der Ihre spezielle Berufsgruppe am besten einstuft.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Wir achten streng darauf, dass Ihr Tarif auf dieses Hintertürchen verzichtet. Der Versicherer darf Sie dann im Leistungsfall nicht einfach auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verweisen.
  • Die AU-Klausel („Gelber Schein“): Gute Premium-Tarife zahlen die vereinbarte Rente oft bereits, wenn Sie voraussichtlich länger als 6 Monate krankgeschrieben sind – auch wenn die dauerhafte Berufsunfähigkeit medizinisch noch gar nicht final festgestellt wurde.

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeit (FAQ)

Brauche ich als Büroangestellter überhaupt eine BU?

Unbedingt. Das Klischee, dass nur Dachdecker oder Fliesenleger berufsunfähig werden, ist längst widerlegt. Heute ist die mit Abstand häufigste Ursache (weit über 30 Prozent) für eine Berufsunfähigkeit nicht der Rücken oder ein Gerüststurz, sondern die Psyche (Depressionen, Burn-out, Dauerstress). Das betrifft Akademiker und Büroangestellte genauso stark wie Handwerker.

Wie hoch sollte meine monatliche BU-Rente sein?

Als Faustregel empfehlen wir, etwa 70 bis 80 Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens abzusichern. Bedenken Sie, dass im Ernstfall weiterhin alle Fixkosten laufen. Eine zu niedrig gewählte Rente (z.B. nur 500 Euro) ist gefährlich, da sie in vielen Fällen mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet wird und Ihnen unterm Strich kein finanzieller Vorteil bleibt.

Was passiert, wenn ich später meinen Beruf wechsle?

Wenn Sie bei Vertragsabschluss Ihren damaligen Beruf korrekt angegeben haben, behalten Sie Ihren Schutz zu den vereinbarten Konditionen – auch wenn Sie später in einen risikoreicheren Beruf wechseln. Dennoch prüfen wir gemeinsam, ob ein neuer Tarif eine „Günstigerprüfung“ zulässt: Sollten Sie in einen ungefährlicheren Beruf wechseln, kann der monatliche Beitrag im Nachhinein durch eine Meldung beim Versicherer oft sogar sinken.


Kundeninformation: Vor Abschluss einer Versicherung oder einer Beratung stellen wir hier unsere Erstinformation gemäß § 15 VersVermV zur Verfügung.