Folgende Sonderkonditionen können wir bei der HK Haftpflichtkasse derzeit anbieten:
Die folgenden Vereinbarungen gelten add-on nur für über diesen Tarifrechner abgeschlossene Privathaftpflichtversicherungsverträge im Haftpflichtkasse Darmstadt Toptarif „PHV Einfach Komplett“ – Stand 01.10.2020
Bei Abschluss andere Wege, gelten diese Sondereinschlüsse üblicherweise nicht.
Die nun folgenden Sonderkonditionen zusätzlich zu den hier in der rechten Spalte aufgeführten Basisfeatures des ohnehin schon hervorragenden Privathaftpflichtarifs Einfach Komplett. In den niedrigeren Tarifvarianten gelten diese Sondervereinbarungen nicht.
Immobilien
In Abweichung zu A. 1. 3. / 4. gilt:
-
- In Europa gelegene Einfamilien-/ Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind mitversichert.
- Unbebaute private und landwirtschaftlich verpachtete Grundstücke sind bis zu einer Fläche von je 15.000 qm innerhalb Europas versichert. Auch, wenn sich kleinere Gebäude oder sonstige Bauten bis je 20 qm Grundfläche auf den Grundstücken befinden.
In Ergänzung gilt: Einzelne Räume, auch bei gewerblicher Nutzung, sofern der wohnwirtschaftliche Anteil der Immobilie überwiegt, sind versichert. Eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gehtdiesem Vertrag vor.
Bauvorhaben
In Abweichung zu A.1. 5. gilt:
- Mitversichert sind Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 500.000 €
- Mitversicherte Personen
In Ergänzung zu A. 11. 1. gilt:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der mit dem Versicherungsnehmer oder dessen Ehegatten / Partners in häuslicher Gemeinschaft lebende Verwandte wie z. B. Kinder, Enkel, Großeltern.
« Bei Pflegebedürftigkeit, Hilfsbedürftigkeit oder Gebrechlichkeit der Mitversicherten auch bei separater Unterbringung (z. B. Senioren- oder Pflegeheim).
Darüber hinaus versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht aller unverheirateter bzw. nicht in eingetragenen oder eheähnlichen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief, Adoptiv- und Pflegekinder des VN sowie der mitversicherten Ehegatten/Partners bis zum 27. Lebensjahr, sofern Sie sich in einer Berufsausbildung befinden, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen, auch wenn sie nicht mit dem VNin häuslicher Gemeinschaft leben. - Personenschäden der Versicherten untereinander
In Abweichungzu A. Il. 1. aa) gilt: - Mitversichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche der versicherten Personen wegen Personenschäden untereinander, unabhängig, ob der Mitversicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag erlangt.
- Sachschädender Versicherten untereinander
In Ergänzungzu A.Il. 1. aa) gilt: - Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts versicherter Personen untereinander wegen Sachschäden gelten dann als mitversichert, wenn die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden und ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ausgeschlossen bleiben sämtliche Kosten, die sowohl für die Feststellung, wie auch die Abwehr aufgewendet wurden. Die Entschädigung ist auf 5.000 € je
Schadenereignis begrenzt. - Gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden der in diesem Vertrag versicherten und benannten für Sie tätigen oder vorübergehen in Ihrem Haushalt eingegliederten Personen gegen Sie oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden versicherten Personen sind versichert.
- Landfahrzeuge
Als Klarstellung zu A.Ill. gilt: - Nicht versicherungspflichtige E-Bikes und Pedelecs gelten als Landfahrzeuge und sind somit mitversichert.
- Wasserfahrzeuge
In Erweiterung zuA.Ill. 1. und abweichend zu B. 1. 8. gilt: - Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden aus dem Besitz und Führen von eigenen Wasserfahrzeugen sowie Wassersportfahrzeugen, mit einer Segelfläche bis 20 qm oder einer Motorleistung bis 15 PS. Eingeschlossen bleibt das Führen von fremden, gemieteten Wasserfahrzeugen zu ausschließlich privaten Zwecken und ohne Begrenzung der Segeifläche und Nutzleistung, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- Mietsachschäden
In Abweichung zu A.IV. 1. gilt: - Glasschäden sind nur dann ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer diese über eine bestehende Glasversicherung abgesichert hat.
- Schlüsselverlust
In Erweiterung zu A. IV. 7. gilt:
Folgeschäden aufgrund von Schlüsselverlust sind bis 5.000 € je Schadenereignis mitversichert (zweifach maximiert pro Jahr). - Deliktunfähige Personen
In Abweichung zu A.IV. 12. gilt: - Der Versicherer wird sich bei Schäden durch deliktunfähige Personen nur auf Sozialversicherungsträger berufen, sofern diese leistungspflichtig ist.
- Ehrenamtliche Tätigkeit/Freiwilligenarbeit
In Erweiterung zu A. IV. 16. gilt: - Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als ehrenamtlicher Betreuer oder Vormund.
- Heizöl-/Gastanks
In Erweiterung zu A. IV. 18.5 und 21.1.2 gilt:
Oberirdische Heizöl-bis 10.000 | Fassungsvermögen- und Gastanks gelten ohne Einschränkungen mitversichert. - Versehentliche Obliegenheitsverletzung
In Erweiterung zu A. IV. 22. gilt: - Der Versicherer wird sich nur bei Vorsatz des Versicherungsnehmers auf Obliegenheitsverletzungen berufen.
- Besitzstandsgarantie
In Abweichung zu B. II. 2. gilt: - Der Verweis auf Ausschlüsse in der Besitzstandsgarantie ist nicht wirksam.
- Exzedenten-Deckung
In Erweiterung zu D. Il. gilt: - Die Exzedenten-Deckung (Summen- und Konditionsdifferenzdeckung) im Umfang des beantragten Versicherungsschutzesgilt, soweit der Vertragsbeginn nicht länger als 12 Monate in der Zukunft liegt, beitragsfrei mitversichert. Die beitragsfreie Exzedenten-Deckung wird nicht im Versicherungsschein dokumentiert.