Private Krankenversicherung für Beamte online abschließen

  • Sie sind als beihilfeberechtigt, haben keinen Anspruch auf freie Heilsfürsorge und sind auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung, als Beamter, Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe, z.B. bei der Polizei, als Lehrer oder als Kommunalbeamter, Landesbeamter oder Bundesbeamter?
  • Wir möchten Ihnen  heute eine Möglichkeit aufzeigen, schnell und relativ unkompliziert privaten Krankenversicherungsschutz für Beamte – online, als Beihilfeergänzungstarif beantragen.
  • Dies ersetzt natürlich keine Beratung, sondern ist für Interessenten gedacht, die einen zügiges Angebot, mit der Möglichkeit zum Abschluß suchen.
  • Da der Bund und die Länder jeweils unterschiedliche Beihilferichtlinien haben, ist diese Auflistung nach dem Land des Dienstherren sortiert.
  • Für Bund und Länder sind hier die Tarife der Concordia hinterlegt, da sie die einfachste online Abschlußstrecke bilden. Concordia Tarife sind allerdings in Hessen und Bremen aufgrund abweichender Beihilfeverordnungen leider nicht abschließbar sind. Dort wiederum haben wir hilfsweise die DBV, die „öffentliche Dienst Tochter der AXA“ hinterlegt, welche in allen Bundesländern abschließbar wäre.
  • Auch wenn wir Ihnen hier zwei Wege zum online Abschluß aufzeigen können, so möchten wir Sie dennoch darauf verweisen, daß Sie ohne Beratung selbst die Regeln der Beihilfe oder auch der freien Heilsfürsorge kennen müssen. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir Ihnen dringen bei uns anzurufen und mit uns ein Gespräch zu führen. Das kostet Sie keinen Cent extra und wir haben noch einige Gesellschaften im petto, die keine online Rechner zur Verfügung stellen.
  • So zum Beispiel die Regelungen, bis zu welchem Alter ein Beamteranwärter auch versicherungstechnisch als Auszubildender gilt. Hierzu eine Beispielgrafik:

 

  • Wenn Sie dennoch sicher sind, welche Gegebenheiten bei Ihnen passen, wünschen wir Ihnen nun viel Spaß mit unseren Krankenversicherungsonlinerechnern: Wählen Sie Einfach „Bund oder Ihr Bundesland“ aus.

 

 

  • oder wählen Sie die Concordia oder die DBV direkt aus, bzw. nur die DBV, wenn Ihr Dienstherr das Land Bremen oder das Land Hessen ist. Beihilfeberechtigte Bundesbeamte dieser beiden Länder können natürlich auch beides wählen, da für sie die Beihilferegelung des Bundes gilt.

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Rufen Sie uns einfach an!

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Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG