Degenia

Haftpflichtversicherung für Drohnen und Kopter

für den privaten und den gewerblichen Bereich verfügbar.

DringtIhre Drohne vom Boden in den Luftraum eindringt, sind Sie verpflichtet Haftpflichtversicherungsschutz vorzuweisen.

Versicherungsschutz besteht für alle Drohnen/Kopter, unbemannte Ballone und sonstige privat genutzte unbemannte Flugmodelle,

  • die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen befinden
  • deren private Nutzung dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient
  • deren Betrieb unter den Bedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen des Herstellers erfolgt
  • deren Startgewicht 5 kg nicht übersteigt
  • mit und ohne Motor oder Treibsätze
  • unabhängig davon, ob diese Modelle der Versicherungspflicht unterliegen
  • auch wenn der Start nicht vom Gelände eines Modellflugplatzes erfolgt
  • bei Flügen innerhalb und außerhalb von Gebäuden

Versicherungsschutz besteht für alle mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Luftfahrzeugs (Drohne/Kopter) sowie mitversicherte Kinder ab 16 Jahren. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung der Flugmodelle, Ballone und Drachen beteiligt sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die zugehörigen Fernsteuerungsanlagen zu bedienen.

Vollkasko für Drohnen und Kopter als Ergänzung

Als sinnvolle Ergänzung zur Luftfahrt-Haftpflichtversicherung halten wir auch eine TOP-Luftfahrt-Kaskoversicherung für Drohnen/Kopter mit unseren Risikoträger KRAVAG aus dem R+V Konzern für Sie bereit.

Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ist in zwei Deckungsvarianten (basic & premium) erhältlich:

  • für private genutzte Drohnen bis 2.000 € brutto
  • für gewerblich genutzte Drohnen bis 6.000 € netto

 

Degenia Hunde- und Katzen- Operationsversicherung