Versicherungsmakler Wiesbaden – wir vergleichen!

Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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Sterbegeld

Sterbegeldversicherung vergleichen

Entlasten Sie Ihre Angehörigen im Trauerfall vor hohen finanziellen Kosten

Der Verlust eines geliebten Menschen ist emotional schwer genug. Doch oft folgt kurz darauf der finanzielle Schock: Eine würdevolle Bestattung kostet in Deutschland heute schnell zwischen 6.000 und 10.000 Euro. Da die gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld bereits im Jahr 2004 komplett gestrichen haben, müssen die Hinterbliebenen diese Kosten in voller Höhe selbst tragen. Mit einer Sterbegeldversicherung nehmen Sie Ihrer Familie diese finanzielle Sorge ab und stellen gleichzeitig sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche für den letzten Abschied finanziell abgesichert sind.

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Der Vergleichsrechner für die Sterbegeldversicherung

Berechnen Sie hier unkompliziert Ihre Absicherung. Ein Abschluss ist meist bis ins hohe Alter (oft bis 80 oder 85 Jahre) möglich.

💡 Unser Makler-Tipp zu den Gesundheitsfragen:
Fast alle Tarife im Bereich Sterbegeld verzichten auf Gesundheitsfragen. Der „Preis“ dafür ist eine sogenannte Wartezeit (meist 18 bis 36 Monate). Verstirbt die versicherte Person in dieser Zeit eines natürlichen Todes, werden „nur“ die eingezahlten Beiträge erstattet. Bei Unfalltod greift der Schutz jedoch bei allen Tarifen sofort!


Wartezeit, Schonvermögen oder Pflegerisiko? Lassen Sie uns sprechen!

Ein Rechner zeigt Ihnen den monatlichen Beitrag, aber bei der Sterbegeldversicherung gibt es wichtige juristische Feinheiten. Was passiert mit dem Vertrag, wenn Sie im Alter pflegebedürftig werden und das Sozialamt Ihre Ersparnisse für die Pflegekosten heranzieht? Welche Gesellschaft bietet die kürzesten Wartezeiten? Als firmenungebundene Experten kennen wir die rechtlichen Schutzmechanismen dieser Verträge genau. Buchen Sie einfach ein diskretes und unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.


Darum ist ein freier Makler beim Sterbegeld so wichtig

  • Schutz vor dem Sozialamt (Schonvermögen): Viele wissen nicht: Wenn Sie im Alter auf Pflege angewiesen sind, müssen Sie zunächst Ihr eigenes Vermögen aufbrauchen, bevor der Staat hilft. Eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung (bis zu einer angemessenen Höhe, ca. 5.000 – 8.000 Euro) gilt jedoch als gesetzliches Schonvermögen. Das Sozialamt darf Sie nicht zwingen, diese Police zu kündigen! Wir helfen Ihnen, den Vertrag rechtssicher aufzusetzen.
  • Wartezeiten minimieren: Wir vergleichen gezielt die Wartezeiten der Versicherer. Wenn Sie noch bei guter Gesundheit sind, finden wir Tarife mit kurzen Wartezeiten (oder gar Sofortschutz gegen Beantwortung weniger Gesundheitsfragen).
  • Absicherung im Alter: Viele Direktanbieter haben strenge Altersgrenzen. Wir haben Zugang zu speziellen Tarifen, die auch für Kunden über 75 Jahren noch bezahlbar und sinnvoll sind.

Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung (FAQ)

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Das hängt von Ihren Wünschen ab. Eine einfache Feuerbestattung (anonym) beginnt bei etwa 3.000 Euro. Eine klassische Erdbestattung mit Trauerfeier, Grabstein, Sarg und anschließender Grabpflege kostet oft zwischen 7.500 und 10.000 Euro. Wir empfehlen in der Regel eine Versicherungssumme zwischen 5.000 und 8.000 Euro.

Muss ich für den Abschluss zum Arzt?

Nein. Die klassische Sterbegeldversicherung wird komplett ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen. Egal welche Vorerkrankungen Sie haben, Sie werden garantiert angenommen. Um das Risiko für den Versicherer auszugleichen, gibt es im Gegenzug eine vertragliche Wartezeit (meist 1 bis 3 Jahre) für den natürlichen Tod. Bei einem Unfalltod zahlt die Versicherung hingegen ab dem ersten Tag die volle Summe.

Was passiert, wenn ich den Beitrag im Alter nicht mehr zahlen kann?

Ein guter Tarif bietet Flexibilität. Sollte es finanziell eng werden (z.B. beim Wechsel in die Rente oder bei Pflegebedürftigkeit), können die Verträge in der Regel beitragsfrei gestellt werden. Sie zahlen dann keine monatlichen Raten mehr ein, die bis dahin angesparte Summe bleibt aber als reduzierter Todesfallschutz für Ihre Angehörigen erhalten.


Kundeninformation: Vor Abschluss einer Versicherung oder einer Beratung stellen wir hier unsere Erstinformation gemäß § 15 VersVermV zur Verfügung.