Hausratversicherungen für Erst- oder Zweitwohnungen.
Zweitwohnungen gelten als ständig bewohnt, wenn dort mindestens alle 6 Monate einmal übernachtet wird.
Hausratversicherungen für Erst- oder Zweitwohnungen.
Zweitwohnungen gelten als ständig bewohnt, wenn dort mindestens alle 6 Monate einmal übernachtet wird.