Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientienverfügung

Ich möchte Sie heute mal für ein Thema sensibilisieren, das Sie unabhängig meines Berufs als Versicherungsmakler rechtzeitig angehen sollten.

Es geht darum, welche Vollmachten Sie frühzeitig Ihren Vertrauenspersonen erteilen sollten, bevor es zu spät ist und andere darüber entscheiden.

Die Stadt Wiesbaden hat hierzu eine umfangreiche Broschüre mit Vollmachtsdokumenten herausgegeben, welche Sie hier erhalten.

Diese beleuchtet sowohl die rechtlichen Aspekte, enthält aber auch gut erläuterte Mustervordrucke zur Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, wie auch Hinweise und Checklisten, wie diese Vordrucke auszufüllen sind.

Da ich die letzten Jahre damit verbracht habe, meinen Vater auf seinem letzten Lebensabschnitt zu begleiten, was darin endete, dass ich im Krankenhaus sitzend plötzlich eine Entscheidung treffen musste, wie man mit ihm nach 30 Minuten dauernden Wiederbelebungsversuchen umzugehen habe, wurde mir sehr bewusst, wie wichtig es war, dass wir vorher mehrfach ausgiebig darüber gesprochen hatten, was und wie ich zu handeln habe, wenn der Fall der Fälle eintritt, welcher da auch eintrat.

Sie können noch so gut vorbereitet sein, wenn es um Reanimation geht, hat der Arzt gerade nicht die Zeit Ihre Verfügung zu lesen, denn es geht in dem Moment darum zu retten was zu retten ist. Die Frage nach dem Danach wird erst später gestellt und Sie müssen sich sehr sicher sein, wie sie die Frage beantworten. Ich hätte dies nicht tun können, wenn ich den letzten Wunsch meines Vaters nicht genau gekannt hätte und mir nicht die entsprechenden Vollmachten, die das Krankenhaus in unserem Fall bereits hatte vorgelegen hätten.

Auch in den Jahren zuvor im Pflegeheim habe ich sein Leben bereits organisiert. Auch das war mir nur möglich, weil er mir frühzeitig eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht erteilt hatte. Diese benötigte ich bei jedem Gang zu Behörden, der Pflegeverwaltung, in Rentenangelegenheiten einfach für alles, wo es etwas zu organisieren gibt, Dinge eben, die mein Vater auch nicht mehr hätte tun können oder wollen.

Neben den genannten Dokumenten Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientienverfügung, empfehle ich noch eine zusätzliche Bankvollmacht (im Todesfall), denn die Bank ist die einzige Institution, die mit den genannten Dokumenten ein Problem hat und ein eigenes Dokument erfordert.

Das Thema Versicherungen ist da etwas einfacher geregelt. Oftmals haben Versicherungsnehmer zu Lebzeiten ihrem Versicherungsmakler bereits eine Versicherungsmaklervollmacht erteilt. Dieser kann in Kombinations mit Ihrer Vorsorgevollmacht oder auch nach Vorlage der Sterbeurkunde aktiv werden und die jeweils besprochenen notwendigen Schritte einleiten.

Denken Sie daran, diese Dokumente bereits heute zu erstellen, denn das Risiko in Pflege und dem Tod nahe zu kommen, steigt zwar mit jedem Lebensjahr, doch ist die Bevollmächtigung auch notwendig und sinnvoll, wenn Ihnen mit 20, 30, 40 oder 50 etwas zustößt.

Sprechen Sie mit Ihren Vertrauenspersonen, ob Partner, Eltern oder Kinder und sprechen Sie auch mit Ihrer Hausbank, welches Dokument dort erforderlich sein würde.

Links:

Broschüre mit Vorsorgevolllmacht, Patienten- und Beteuungsverfügung der Stadt Wiesbaden

Informationsseite der Stadt Wiesbaden

Versicherungsmaklervollmacht

Broschüre Bankvollmacht des Bankenverbands