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Wohngebäude

Waldenburger eigenständige Wärmepumpenversicherung

Wärmepumpenversicherung

eigenständiger Versicherungsschutz unabhängig einer bestehenden Gebäudeversicherung!

Eine Wärmepumpe ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Heiztechnik und oft mit einer erheblichen Investition verbunden. Umso wichtiger ist es, sich auch mit den möglichen Risiken rund um Beschädigung, Zerstörung oder Ausfall der Anlage zu befassen.

Die Wärmepumpenversicherung der Waldenburger ist für fest installierte Wärmepumpen konzipiert und bietet eine Allgefahrendeckung für unvorhergesehen eintretende Schäden. Damit lässt sich ein eigenständiger Versicherungsschutz für die Anlage vereinbaren, gerade auch dann, wenn sich die Wärmepumpe außerhalb des Gebäudes befindet.

Jetzt Wärmepumpenversicherung online berechnen

Welche Sachen sind versichert?

Versichert ist die Wärmepumpe einschließlich ihrer Bauteile. Zum Versicherungsschutz zählen außerdem die Tragekonstruktion sowie Montagesets, etwa Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets. Im Deckungskonzept werden zusätzlich unter anderem Verdichter, Verdampfer, Verflüssiger, Expansionsventil und Speichersystem genannt.

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Grundlage ist der Neuwert der Anlage. Maßgeblich sind der Listenpreis sowie die Bezugskosten und die Montagekosten.

Welche Gefahren sind abgedeckt?

Die Absicherung erfolgt im Rahmen einer Allgefahrendeckung. Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler sowie Kurzschluss, Überstrom und Überspannung.

Ebenfalls erfasst sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder seiner Teile beziehungsweise Ladung sowie durch Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion. Hinzu kommen unter anderem Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Tierverbiss, innere Unruhen und Erdbeben.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Ersetzt werden die Wiederherstellungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf Neuwertbasis. Bei einem Nutzungsausfall können außerdem Mietkosten für die Beschaffung und die vorübergehende Nutzung einer regenerativen Wärmequelle in Form einer elektrischen Heizung übernommen werden, bis maximal 10 % der Versicherungssumme.

Welche zusätzlichen Kosten sind mitversichert?

Nach dem Deckungskonzept können auch schadenbedingte Nebenkosten versichert sein. Dazu gehören unter anderem Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Bergungskosten, Feuerlöschkosten, Kosten der Schadenfeststellung sowie Kosten für Erd- und Bauarbeiten und für die Gerüstgestellung.

Außerdem werden Mehrkosten durch Technologiefortschritt sowie schadenbedingte Arbeiten an Gebäuden genannt. Für einzelne dieser Positionen sehen die Unterlagen Entschädigungsgrenzen vor.

Besondere Erweiterungen

Zu den aufgeführten Leistungserweiterungen zählen innere Betriebsschäden in den ersten fünf Jahren bis 2.500 EUR. Nach den Produktunterlagen besteht die Möglichkeit, diese Entschädigungsgrenze optional auf 5.000 EUR oder 7.500 EUR anzuheben.

Zusätzlich genannt werden eine Nutzungsausfallentschädigung für innere Betriebsschäden bis 2.500 EUR, die Neuwertentschädigung für serienmäßig nicht mehr hergestellte Ersatzteile, ein vorzeitiger Deckungsbeginn im Rahmen der Baudeckung, eine Innovationsgarantie sowie eine Bedingungsgarantie auf Basis von GDV und Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse.

Wichtige Voraussetzungen

Versicherungsschutz besteht nur für Anlagen, die durch einen anerkannten Fachbetrieb installiert und abgenommen wurden. Maßgeblich bleiben immer die konkreten Vereinbarungen im Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Leistungsgrenzen und Selbstbeteiligung

Wärmepumpen bis maximal 250.000 EUR versicherbar. Die Selbstbeteiligung wird mit 150 EUR angegeben.

Für Schäden durch innere Unruhen oder Erdbeben gilt laut Deckungsauszug eine Jahreshöchstentschädigung von 100 % der Versicherungssumme, höchstens jedoch 150.000 EUR.

Für wen kann eine Wärmepumpenversicherung interessant sein?

Ein solcher Versicherungsschutz kann besonders dann sinnvoll sein, wenn die Wärmepumpe außen am Gebäude installiert ist und deshalb nicht automatisch in jedem Fall über eine Wohngebäudeversicherung erfasst wird. Eine eigenständige Absicherung kann helfen, typische Sachschäden und Folgekosten gezielt abzusichern.

Häufige Fragen zur Wärmepumpenversicherung

Ist die Wärmepumpe automatisch über die Wohngebäudeversicherung versichert?

Das kommt ganz auf Ihre individuellen Wohngebäudeversicherungsbedingungen an. In älteren Bedingungen zumeist nicht, während Wärmepumpen in neueren Gebäudeversicherungen oftmals mitversichert sind. Wärmepumpen sind jedenfalls nicht automatisch in mitversichert, es wäre zu prüfen, ob ein gesonderter Versicherungsschutz sinnvoll ist.

Was bedeutet Allgefahrendeckung bei dieser Versicherung?

Allgefahrendeckung bedeutet, dass unvorhergesehen eintretende Schäden grundsätzlich versichert sind, soweit sie nicht durch die Bedingungen ausgeschlossen sind. In den Unterlagen werden zahlreiche typische Schadenursachen ausdrücklich genannt.

Sind auch Diebstahl und Vandalismus versichert?

Ja, im Deckungskonzept werden Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ausdrücklich aufgeführt.

Sind auch technische Defekte mitversichert?

Versichert sind unter anderem Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler sowie Kurzschluss, Überstrom und Überspannung. Zusätzlich werden innere Betriebsschäden in den ersten fünf Jahren als besondere Erweiterung genannt.

Welche Kosten werden bei einem Ausfall der Wärmepumpe übernommen?

Bei einem Nutzungsausfall können Mietkosten für eine vorübergehende Ersatzwärmequelle in Form einer elektrischen Heizung erstattet werden. Die Grenze liegt laut Unterlagen bei maximal 10 % der Versicherungssumme.

Gibt es Voraussetzungen für den Versicherungsschutz?

Ja. Die Anlage muss durch einen anerkannten Fachbetrieb installiert und abgenommen worden sein.

Jetzt online berechnen

Wer eine Wärmepumpe installiert hat oder die Anschaffung plant, kann prüfen, ob ein eigenständiger Versicherungsschutz zur eigenen Situation passt. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Online-Berechnung.

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Hinweis: Diese Seite stellt eine zusammengefasste Beschreibung der wesentlichen Inhalte dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich der Versicherungsschein sowie die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen und besonderen Vereinbarungen.

 

 

weitere Waldenburger Versicherungsprodukte, wie z.B. ein ähnliches Produkt für Photovoltaikanlagen, finden Sie hier

 

update aus der Maklerinfo der Waldenburger vom 02.07.2026

——– Weitergeleitete Nachricht ——–

Betreff: Waldenburger Photovoltaik- und Wärmepumpenversicherung – Gehen Sie auf Nummer sicher!
Datum: Thu, 02 Jul 2026 11:37:06 +0200
Von: Waldenburger Versicherung AG
An: jb@vmwi.de

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Versichert ist die komplette Anlage einschließlich Akkumulatoren und Wallboxen im Betrieb mit Solarstrom aus der versicherten Photovoltaikanlage.

  • Versicherungssummen bis max. 500.000 EUR möglich
  • Versichert sind (Auszug):
    • Einschluss von Hotspots (Überhitzungsschäden)
    • Tierverbiss
    • Erweiterung bei inneren Betriebsschäden in den ersten 10 Jahren
  • Einschluss gegen Mehrbeitrag:
    • Minderertragsdeckung
    • Erhöhung der Entschädigungsgrenze für innere Betriebsschäden
      auf 5.000 EURO
    • Betreiberhaftpflicht

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  • Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden durch (Auszug):
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
    • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
    • Wasser, Feuchtigkeit, Sturm/Hagel, Frost
    • Überschwemmung, Tierverbiss
  • Versicherte Kosten (Auszug):
    • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten fürs Erdreich
  • Erweiterungen:
    • Nutzungsausfallentschädigung
    • Innere Betriebsschäden in den ersten 5 Jahren (optionale Erhöhung bis
      7.500 Euro möglich)
    • Nutzungsausfallentschädigung Innere Betriebsschäden
    • Neuwertentschädigung für serienmäßig nicht mehr hergestellte Ersatzteile

[….]

Mit besten Grüßen
Ihre Waldenburger Versicherung AG