Polizei: Beihilfe oder freie Heilfürsorge

Wiesbaden, den 15.02.2021

  • Beihilfe
  • freie Heilfürsoge
  • Polizeibeamte
  • Polizeianwärter
  • Polizisten auf Probe

Die Art der Krankenversicherung für Polizeibeamte ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

So erhalten z.B. Hessische Polizeibeamte Beihilfe nach der der hessischen Beihilfeverordnung, es sei denn, es handelt sich um Bereitschaftspolizisten, die nach §191 des Hessischen Beamtengesetzes der freien Heilfürsorge zugeordnet sind.

Unterschiede gibt es nicht nur von Bundesland zu Bundesland oder zum Bund, sondern auch die Laufbahn und der aktuelle Status des Polizisten können eine Rolle spielen.

So werden selbst im Bund Unterschiede gemacht. Während Bundesvollzugsbeamte Heilsfürsorge erhalten, gilt für Beamte des Wiesbadener BKA die Beihilferegelung.

Gerne sind wir Ihnen bei der für Sie passenden Lösung unter 0611-945892401 behilflich. 

Ihren persönlichen Antrag auf Ihren DBV Beihilfeergänzungstarif oder Ihre Anwartschaftsversicherung, können Sie aber auch hier online berechnen bzw. stellen.

Im folgenden Video der AXA und DBV wird das Thema Beihilfe oder Heilsfürsorge für Polizeibeamte erklärt: