Frage einen Versicherungsexperten

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In dieser Rubrik wollen wir versuchsweise die Möglichkeit anbieten über die Kommentarfunktion öffentlich Fragen zu Versicherungsthemen zu stellen.

Aufgrund des zu erwartenden Spamaufkommens, schalten wir nur gut formulierte und versicherungsthematisch passende Beiträge individuell frei. Auch behalten wir uns vor kleinere orthographische Fehler zu korrigieren.

Wir akzeptieren auch Beantwortungen Dritter, wie z.B. von Kollegen oder anderen Sachkundigen, behalten uns aber auch hier eine redaktionelle Prüfung vor, was aber nicht bedeutet, dass wir die Meinung Dritter mit Veröffentlichung auch teilen.

Meinungen von Dritten, wie auch Ihre Fragen, machen wir uns nicht zu eigen und lehnen die inhaltliche Verantwortung immer dann ab, wenn wir die Antwort oder die Aussage nicht selbst als Bechstein Versicherungsmakler oder alternativ als Versicherungsmakler Bechstein verfasst haben. Einen Anspruch auf Veröffentlichung können und wollen wir dennoch nicht anbieten und prüfen dies im jeweiligen Einzelfall.

Wie beschrieben, es ist ein Versuch, den wir zum Jahresbeginn 2021 gestartet haben und schauen mal, ob und wie sich die neue Rubrik entwickelt.

Wenn Sie einfach eine direkte Frage an uns haben können Sie diese natürlich über die üblichen auf dieser Seite bestehenden Kontaktmöglichkeiten stellen.

3 Gedanken zu “Frage einen Versicherungsexperten

  • 1. Januar 2021 um 10:56
    Permalink

    Guten Tag, ich bin 39 und seit ein paar Jahren Angestellte mit gut 2400 Euro Brutto im Monat und überlege von der DAK Krankenkasse baldmöglichst zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Welche Kündigungsfristen habe ich zu beachten? Muss ich hierfür Gesundheitsfragen beantworten? Gibt es einen Vergleich für gesetzliche Krankenversicherungen in Hessen?

    Antworten
    • 1. Januar 2021 um 13:32
      Permalink

      Hallo Julia, gerne will ich versuchen Ihre Frage zu beantworten.
      Erst mal ein schönes neues Jahr 2021, ich hoffe Sie sind gut reingekommen 😉

      Zu Ihren Fragen:

      Bisher musste man für einen Krankenkassenwechsel 18 Monate bei seiner bisherigen Krankenkasse verbleiben, bevor man ein Wechselrecht hatte. Das hat sich mit dem heutigen Tag, also ab 2021 geändert, die Bindefrist an Ihre aktuelle Krankenkasse beträgt nur noch ein Jahr.

      Allerdings gibt es weiterhin die bisherigen Kündigungsfristen, was bedeutet, wenn Sie heute die Aufnahme bei einer neuen Krankenkasse beantragen, müssen Sie zwar nicht mehr die bisherige Krankenkasse kündigen, denn auch das übernimmt mit Start 2021 ihre aufnehmende GKV (gesetzliche Krankenversicherung), sie müssen jedoch die Wechselfristen beachten und die besagen weiterhin, dass hier der laufende Monat plus zwei Monate zu beachten sind.

      In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Sie im Januar 2021 die Aufnahme bei einer neuen Krankenkasse zum 01.04.2021 beantragen können.

      Einen Gesundheitscheck, wie in der PKV (privaten Krankenversicherung), gibt es nicht.

      Welche Krankenkassen für Hessen zu welchen Beiträgen bzw. Zusatzbeiträgen 2021 für Sie möglich sind, können Sie unter https://versicherungsmakler-wiesbaden.de/gesundheit/gesetzliche-krankenversicherung/ herausfinden.

      Ein weiterer guter Tipp zu den ab 2021 Kassenwechselregeln ist das Informationsblatt der Techniker Krankenkasse. https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/kassenwahlrecht-ab-2021-2092950

      Antworten
  • 11. Januar 2021 um 19:41
    Permalink

    Folgendes hat die Landeshauptstadt Wiesbaden heute per Facebook veröffentlicht:

    Wenn ihr zur ersten Priorisierungsgruppe gehört, könnt ihr ab Dienstag, 8 Uhr, beim Land Hessen Termine für die freiwillige Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum Wiesbaden vereinbaren. Das Land vergibt zunächst Termine für die Zeit vom 19. Januar bis 5. Februar. https://www.wiesbaden.de/guiapplications/newsdesk/publications/Landeshauptstadt_Wiesbaden/141010100000396131.php
    Termine könnt ihr beim Land entweder per Telefon unter 116117 oder (0611) 50592888 und im Internet über http://www.impfterminservice.de oder http://www.impfterminservice.hessen.de vereinbaren. Wir als Stadt haben auf die Terminvergabe über das Land keinen Einfluss. Das gilt auch für die Zahl der zugeteilten Impfstoffdosen. Bitte erscheint nicht ohne Termin am Impfzentrum.
    Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nur folgende Personen gehören zur ersten Priorisierungsgruppe und können ab Dienstag einen Termin vereinbaren:
    Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
    Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
    Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
    Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
    Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
    Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona findet ihr auch unter https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/infos-coronavirus_start.php

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