Wohngebäudeversicherung für eine Ferienwohnung im europäischen Ausland

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Der folgende Artikel bezieht sich auf Wohngebäudeversicherungen privater Ferienimmobilien in folgenden Ländern:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Holland (Niederlande)
  • Spanien
  • Portugal
  • Italien
  • Griechenland
  • Kroatien
  • England, Schottland, Wales und Nordirland (Großbritannien)
  • Frankreich, exklusive Korsika

Diese kann unter folgenden Bedingungen abgeschlossen werden:

  • Beim zu versichernden Haus handelt es sich nicht um Ihren Erstwohnsitz
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Ihr Ferienhaus in der Regel selbst genutzt und nicht gewerblich, allenfalls privat weitervermietet
  • Sie bewohnen dort selbst das Objekt selbst mindestens einmal im Jahr

Überdies kann auch eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung für das Objekt eingeschlossen werden.

Wir bieten Ihnen hier im Übrigen auch Alternativen, wenn es Ihnen nur um die Hausratversicherung geht.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen unter 0611-945892401 zur Verfügung.

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