Gelegentlich erreicht uns die Anfrage, wo und wie man z.B. eine private Haftpflichtversicherung erhalten kann, wenn einen der letzte Anbieter gekündigt hat.
Die erste Frage eines Versicherungsmaklers lautet dann:
Warum wurde Ihnen gekündigt
Die beiden häufigsten Antworten lautet hier:
Ich hatte ein paar Schäden (zuviel)
bzw.
Ich habe meine Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt.
Für beide Ansätze gibt es nur bedingt Lösungen. Welches Unternehmen versichert schon gerne schadenträchtige und zahlungsunwillige Kunden?
Die Antwort lautet keins.
Dennoch gibt es für schadenträchtige Kunden eine Lösung, wenn sie rechtzeitig handeln, indem sie einer Kündigung zuvor kommen und sich dann über die R+V weiterversichern, die im Neuantrag nicht nach Vorschäden, sondern lediglich danach fragt, ob man vom letzten Versicherungsunternehmen gekündigt wurde. Dieser Weg funktioniert also nicht, wenn man bereits gekündigt wurde.
Einen anderen Ansatz verfolgt die HUK24. Diese fragt zwar nach Vorschäden, aber nicht ob einem das letzte Versicherungsunternehmen gekündigt hatte, es sei denn es war die HUK selbst. Hier besteht also für säumige Beitragszahler die Chance erneut eine private Haftpflicht zu erhalten, da die Frage warum und ob Sie von einem anderen Versicherungsunternehmen gekündigt wurden nicht gestellt wird. Das funktioniert bei der HUK24 auch in der Hausratversicherung. Nicht prüfen konnte ich allerdings, ob dennoch eine Bonitätsabfrage stattfindet.
Als Direktversicherer bietet die HUK 24 nur Onlineabschlüsse an. (Link)
Eine Betreuung durch unser Haus kann hier nicht stattfinden, da sämtliche Kommunikation zwischen Kunden und Versicherungsnehmer über das KundenPortal der HUK24 stattfindet.