Versicherungsmakler Wiesbaden – wir vergleichen!

Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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Betriebshaftpflicht

die Betriebshaftpflichtversicherung der HFK1676 im Überblick

Unsere HFK1676 Rechner:

hier: HFK 1676 Betriebshaftpflicht

ergänzend, ebenfalls aus dem Provinzial Versicherungsverbund passen hierzu:
andsafe VSH (Vermögensschadenhaftpflicht)
andsafe betriebliche Sach- und Inhaltsversicherung

weitere verfügbare HFK Rechner:
HFK 1676 Privathaftpflicht
HFK 1676 Hausratversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung von HFK1676 richtet sich an eine breite Palette gewerblicher und freiberuflicher Betriebe und schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter aus der beruflichen Tätigkeit.

Im Mittelpunkt stehen ein einheitliches Bedingungswerk für verschiedenste Branchen, die versicherbare Abbildung von Mischbetrieben sowie die Option, die private Haftung über einen zusätzlichen Privathaftpflicht-Baustein mit abzusichern.

Für welche Betriebe ist die HFK1676-Betriebshaftpflicht gedacht?

Die HFK1676-Betriebshaftpflicht arbeitet mit einem einheitlichen Bedingungswerk, das für alle versicherbaren Branchen gilt und damit eine klare Struktur für Makler und Unternehmen bietet.
Die Einstufung erfolgt über eine Hauptbetriebsart und ergänzende Nebenbetriebsarten, sodass auch Mischbetriebe passgenau abgebildet werden können.

  • Versicherbar sind u. a. Betriebe aus Bau und Ausbaugewerbe, vielen Handwerksbranchen, Gastronomie und Hotellerie, Handel, IT- und Dienstleistungsunternehmen, Heil- und Heilnebenberufen, produzierendem Gewerbe, Kfz-Betrieben sowie Vereine.
  • Mischbetriebe – etwa Kombinationen aus Handel, Handwerk und Dienstleistung – können über die Kombination aus Haupt- und Nebenbetriebsarten in einem Vertrag erfasst werden.
  • Nebenbetriebe und Nebentätigkeiten gelten als mitversichert, sofern sie branchenüblich sind oder dem Hauptbetrieb untergeordnet bleiben; rechtlich eigenständige Gesellschaften oder eigenständig anzeigepflichtige Betriebe benötigen dagegen in der Regel eine eigene Police.

Wer ist innerhalb des Betriebs mitversichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des im Versicherungsschein genannten Unternehmens aus dem beschriebenen Betrieb oder der beschriebenen beruflichen Tätigkeit.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei nicht nur auf die Inhaberin oder den Inhaber, sondern auf mehrere Personengruppen, die für den Betrieb handeln.

  • Mitversichert sind gesetzliche Vertreter des Unternehmens sowie Personen, die mit Leitung oder Aufsicht des Betriebs oder von Betriebsteilen betraut sind.
  • Ebenfalls erfasst sind sämtliche übrigen Betriebsangehörigen, soweit sie in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit einen versicherten Schaden verursachen.
  • Auch Insolvenz- oder Zwangsverwalter sind – für Schäden aus der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit – mitversichert.

Nicht umfasst ist die private Haftung dieser Personen außerhalb der beruflichen Tätigkeit; hierfür ist die separate Privathaftpflicht relevant, die bei HFK1676 als eigener Baustein angeboten und optional zur Betriebshaftpflicht ergänzt werden kann.

Was leistet die Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadenersatzforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert sind Schadenereignisse, die während der Vertragslaufzeit eintreten und bei Dritten Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden verursachen.

  • Mitversichert sind Tätigkeitsschäden an fremden Sachen, die bearbeitet, geprüft, befördert oder im unmittelbaren Einwirkungsbereich einer Tätigkeit betroffen sind, einschließlich bestimmter bauseits gestellter Materialien.
  • Obhutsschäden an fremden Sachen in besonderer Verwahrung, Leitungsschäden an Erd-, Frei- und Oberleitungen sowie typische Bau- und Handwerksrisiken (z. B. Unterfangungen, Erdarbeiten, Senkungen, Erdrutsche, Abbruch- und Sprengarbeiten) sind ausdrücklich geregelt.
  • Produkthaftpflicht nach Inverkehrbringen von Erzeugnissen, erweiterte Produkthaftpflicht (z. B. Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Aus- und Einbaukosten) sowie Subunternehmer-Risiken, Schlüsselverlust, Haus- und Grundbesitzerrisiken, IT- und Datenthemen und Umweltbausteine können Bestandteil des Schutzes sein.

Versicherungsfall, Laufzeit und Versicherungssummen

Versicherungsfall ist das Schadenereignis, als dessen Folge die Schädigung der dritten Person unmittelbar eintritt; maßgeblich ist, dass dieses Ereignis zwischen Beginn und Ende des Vertrages liegt.
Der Zeitpunkt der eigentlichen Ursache – etwa der Ausführung der Arbeit – ist dabei weniger entscheidend.

  • Die Versicherungssumme begrenzt die Entschädigung je Schadenfall; für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt in der Regel das Dreifache der vereinbarten Summe als Jahreshöchstleistung.
  • Mehrere Versicherungsfälle, die auf derselben oder sachlich und zeitlich zusammenhängenden Ursache beruhen, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden); damit wird die Zuordnung zur Deckungssumme klar geregelt.
  • Bei endgültiger Betriebsaufgabe besteht Nachhaftung für Schäden aus früheren Arbeiten und Lieferungen – in der Haftpflicht bis zu zehn Jahre, für bestimmte Umweltschäden nach den einschlägigen gesetzlichen Fristen.

Optionale Privathaftpflicht: betriebliche und private Risiken trennen

Die Betriebshaftpflicht von HFK1676 ist bewusst als gewerblicher Haftpflichtvertrag konzipiert und deckt ausschließlich betriebliche bzw. berufliche Risiken des im Versicherungsschein genannten Unternehmens ab.
Ergänzend bietet HFK1676 eine Privathaftpflichtversicherung an, die optional zusammen mit der Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden kann.

  • Die Privathaftpflicht ist kein automatisch enthaltener Bestandteil der Betriebshaftpflicht, sondern ein zusätzlicher Baustein mit eigenem Bedingungswerk und eigenständigem Beitrag.
  • Sie deckt die private Haftung des Versicherungsnehmers und – je nach Tarif – weiterer Familienmitglieder, während die Betriebshaftpflicht für Schäden aus der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit einsteht.
  • Durch die Kombination von Betriebs- und Privathaftpflicht lassen sich berufliche und private Risiken sauber trennen, in der Beratung aber dennoch aus einer Hand strukturieren.

Wichtige Ausschlüsse und Grenzen des Schutzes

Trotz des breiten Leistungsumfangs definiert das Bedingungswerk klare Ausschlüsse, um nicht oder nur gesondert versicherbare Risiken abzugrenzen.
Diese Ausschlüsse sind branchenüblich und sollten bei der Risikoanalyse bewusst berücksichtigt werden.

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind generell ausgeschlossen; grob fahrlässige Schäden sind im Rahmen der Bedingungen mitversichert, soweit nicht im Einzelfall anders geregelt.
  • Reine Erfüllungsschäden – etwa Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder „Schadensersatz statt der Leistung“ – sowie vertragliche Haftungsübernahmen, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sind nicht gedeckt.
  • Ausgeschlossen sind zudem bestimmte Spezialrisiken wie definierte Umweltrisiken außerhalb der Umweltbausteine, Gentechnik, Übertragung von Krankheiten, Krieg und innere Unruhen, punitive damages sowie spezielle Branchenrisiken (z. B. Arzneimittel oder bestimmte Luft- und Wasserfahrzeuge).

Individuelle Konfiguration und Online-Rechner

Ob spezialisierter Fachbetrieb oder komplexer Mischbetrieb – welche Deckungsausgestaltung sinnvoll ist, hängt von den konkreten Tätigkeiten, Umsätzen, Mitarbeiterzahlen und bestehenden Versicherungen ab.
Gerade die Kombination aus Betriebshaftpflicht und optionaler Privathaftpflicht bietet Spielraum, betriebliche und private Risiken strukturiert und verständlich zu ordnen.


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Inhaltsversicherung und Vermögensschadenhaftpflicht

  • ein Schwesterlabel der HFK1676 ist die andsafe Versicherung, die wie die HFK1676 zur Profinzial gehört.
  • hierüber kann im gleichen Hause sowohl eine echte Vermögensschadenhaftpflicht als auch eine Sachinhaltsversicherung bezogen werden.