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Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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Privathaftpflicht

01.12.2025 Adventskranz-Brand in frisch saniertem Wiesbadener Wohnhaus – welche Versicherungen zahlen?

Am Abend des 1. Dezember 2025 geriet in der Wiesbadener Klopstockstraße ein Adventskranz in Brand und setzte eine Wohnung in Flammen. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war der Treppenraum bereits verraucht. Zwei Trupps unter Atemschutz leiteten umgehend die Brandbekämpfung ein und konnten das Feuer zügig löschen.

Betroffen ist ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus der GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mit 29 Wohneinheiten, das erst 2023 umfassend saniert wurde. Die Modernisierung umfasste unter anderem eine neue Dacheindeckung, isolierverglaste Fenster sowie komplett erneuerte Bäder und Innenausbauten.

Brandwohnung unbewohnbar – keine Verletzten

Nach Abschluss der Löscharbeiten wurde die betroffene Wohnung maschinell belüftet und angrenzende Wohnungen auf Raucheintrag kontrolliert. Während die übrigen Bewohner in ihre Räume zurückkehren konnten, ist die Brandwohnung derzeit unbewohnbar. Verletzte gab es glücklicherweise nicht. Im Einsatz waren die Berufsfeuerwehr, der Rettungsdienst sowie die Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte.

Versicherungsschutz: Wer zahlt was?

Ein solcher Schadensfall zeigt, wie schnell aus weihnachtlicher Dekoration ein komplexer Versicherungsfall werden kann:

Versicherung Leistung Besonderheit
Wohngebäudeversicherung
(Eigentümer)
Schäden am Gebäude (zum Wiederaufbauwert) Reguliert zum Neuwert – nimmt aber Regress beim Verursacher
Private Haftpflicht
(Verursacher)
Mietsachschäden, Einsatzkosten mehrerer Löschzüge, Polizei, Krankenwagen, Schäden an Eigentum Dritter, Hotelkosten für Nachbarn, Regress der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherungen der Nachbarn (zum Zeitwert) Leistet nur zum Zeitwert (aktueller Wert minus Abnutzung)
Hausratversicherung
(Mieter)
Eigener beschädigter Hausrat, ggf. müssen auch die Nachbarn ihre Hausratversicherung aufgrund der Neuwertentschädigung in Anspruch nehmen, welche dann auch bei der Haftpflicht der Verursachers regressiert. Reguliert zum Neuwert – voller Wiederbeschaffungswert

Neuwert vs. Zeitwert – der entscheidende Unterschied

💡 Gut zu wissen: Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Gegenstände zum Neuwert – also dem Betrag, der für eine gleichwertige Neuanschaffung nötig wäre. Die private Haftpflichtversicherung hingegen leistet gegenüber Geschädigten nur den Zeitwert: der ursprüngliche Wert abzüglich Alter und Abnutzung.

Bei einem fünf Jahre alten Fernseher kann das einen Unterschied von mehreren Hundert Euro ausmachen. Wer nur auf die Haftpflicht des Nachbarn angewiesen ist, bleibt also oft auf einem Teil des Schadens sitzen.

Regress und Folgekosten

Die Wohngebäudeversicherung der GWW wird zunächst den Gebäudeschaden regulieren – anschließend aber beim Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung Regress nehmen. Können Nachbarn ihre Wohnung vorübergehend nicht bewohnen, übernimmt die Haftpflicht des Verursachers auch die Kosten für Hotelunterbringung oder Mietausfall.

⚠️ Achtung: Ohne ausreichenden Versicherungsschutz drohen hohe finanzielle Belastungen. Gerade in der Adventszeit lohnt sich ein Blick auf die eigenen Policen – insbesondere auf eine ausreichend hohe Deckungssumme der privaten Haftpflichtversicherung!

Grobe Fahrlässigkeit – ein unterschätztes Risiko

💡 Wichtig: Wer Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt, handelt unter Umständen grob fahrlässig. In diesem Fall dürfen Versicherer ihre Leistung anteilig kürzen (§ 81 VVG). Moderne Premium-Tarife in Hausrat und Haftpflicht verzichten häufig auf diese Kürzung – ein Grund mehr, die eigenen Bedingungen zu prüfen.

Auch beim Regress spielt der Fahrlässigkeitsgrad eine Rolle: Viele Wohngebäudeversicherer verzichten auf Rückgriff, wenn der Schaden nur leicht fahrlässig verursacht wurde. Bei grober Fahrlässigkeit wird jedoch in der Regel regressiert – und die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss einspringen.

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Quellen: Pressemitteilung Feuerwehr Wiesbaden | GWW Wiesbaden – Sanierungsprojekt Klopstockstraße | Fotos: Bechstein Versicherungsmakler

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Feuerwehreinsatz Klopstockstraße Wiesbaden - Adventskranz-Brand am 1. Dezember 2025
Feuerwehreinsatz in der Klopstockstraße am 1. Dezember 2025 – Foto: Jürgen Bechstein