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Privathaftpflicht

Darf ein Vermieter die Vorlage und den Abschluß einer Haftpflichtversicherung verlangen ?

Der Mietvertrag ist unterschriftsreif, die neue Traumwohnung zum Greifen nah. Doch dann kommt die Standardfrage des Vermieters: „Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung? Bitte schicken Sie mir den Nachweis.“

Für die meisten Mieter ist das reine Formsache. Doch rechtlich betrachtet ist diese Situation ein Minenfeld aus Missverständnissen, unwirksamen Klauseln und gefährlichen Haftungslücken. Was viele nicht wissen: Zwischen dem, was ein Vermieter fordern darf, und dem, was Sie als Mieter haben sollten, liegen Welten.

Wir lüften die Geheimnisse rund um Haftpflicht, Hausrat und Glasbruch und zeigen, warum der Standard-Schutz oft versagt.

1. Das Pflicht-Paradoxon: Privat vs. Gewerbe

Der erste und vielleicht wichtigste Fakt betrifft die angebliche Pflicht zum Abschluss einer Versicherung. Hier muss strikt zwischen Wohnraum und Gewerberaum unterschieden werden.

Wohnraum: Der Schutz des Privaten

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit – aber nicht grenzenlos. Der Gesetzgeber schützt Wohnraummieter besonders stark.

  • Die Rechtslage: Eine Klausel in einem Standard-Wohnmietvertrag, die Sie zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verpflichtet, ist in der Regel unwirksam.
  • Der Grund: Gemäß § 307 BGB gilt dies als unangemessene Benachteiligung. Zudem regelt § 551 BGB die Mietsicherheit (Kaution) abschließend. Da die Kaution auf drei Nettokaltmieten gedeckelt ist, wäre eine erzwungene Versicherung eine illegale „Übersicherung“ des Vermieters.
  • Die Konsequenz: Selbst wenn Sie als Privatmieter eine solche Klausel unterschreiben, ist sie rechtlich zwar nicht bindend, denn Ihr Vermieter kann Sie nicht zur Police zwingen. Dennoch ist der Abschluß dringend ratsam, auch um Ihre Kautionseinlage oder Sie vor unvorhergesehenen Kosten zu schützen. Auch wird der Vermieter vermutlich jene Mieter bevorzugen, die den Nachweis einer Privathaftpflicht dennoch erbringen.

Gewerbe: Die Arena der Profis

Ganz anders sieht es aus, wenn Sie ein Büro, eine Praxis oder einen Laden anmieten.

  • Die Rechtslage: Hier gehen Gerichte (z. B. OLG Düsseldorf) davon aus, dass sich zwei geschäftserfahrene Parteien auf Augenhöhe begegnen. Der soziale Kündigungs- und Klauselschutz greift hier kaum.
  • Die Konsequenz: In Gewerbemietverträgen sind Klauseln, die den Mieter zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichten, wirksam und üblich. Mehr noch: Oft werden sämtliche Versicherungskosten des Gebäudes (Gebäudeversicherung, Glasbruch etc.) über die Nebenkosten direkt auf den Gewerbemieter umgelegt – eine Praxis, die im Wohnrecht streng limitiert ist.

2. Warum Sie die Haftpflicht trotzdem brauchen (Freiwilliger Zwang)

Wenn der Wohnraum-Vermieter Sie nicht zwingen kann – warum sollten Sie die Versicherung dann abschließen? Die Antwort ist simpel und existenzsichernd: § 823 BGB.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen beschädigt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

  • Unbegrenzte Haftung: Sie haften als Privatperson mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Es gibt keine Obergrenze.
  • Das Kautions-Missverständnis: Viele Mieter glauben, für Schäden sei ja die Kaution da. Ein fataler Irrtum. Die Kaution (z.B. 2.000 €) deckt vielleicht ein paar Kratzer im Parkett. Wenn Sie aber versehentlich einen Brand verursachen, der das Mehrfamilienhaus beschädigt, reden wir schnell über 500.000 € oder mehr. Ohne Haftpflichtversicherung bedeutet das die private Insolvenz.

Fazit: Der Abschluss ist zwar keine rechtliche Pflicht, aber eine Vernunftpflicht. Ein Vermieter darf zudem bei der Mieterauswahl Bewerber bevorzugen, die freiwillig einen Versicherungsschutz nachweisen.

3. Der Irrtum mit der Hausratversicherung

Oft werfen Mieter Begriffe durcheinander: „Ich habe doch eine Hausratversicherung, die zahlt das schon.“ Hier ist Vorsicht geboten.

  • Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie schützt Ihr Eigentum (Möbel, Kleidung, Elektronik) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Dem Vermieter ist Ihre Hausratversicherung im Grunde egal – denn sie ersetzt nicht sein Parkett oder seine Fenster.
  • Die Haftpflichtversicherung ist eine Vermögensschadenversicherung. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte Ansprüche, wenn Sie fremdes Eigentum (das Gebäude, die Einbauküche des Vermieters) beschädigen.

Die Hausratversicherung spielt für den Vermieter also eine untergeordnete Rolle. Für Sie als Mieter ist sie dennoch wichtig, um bei einem Totalverlust (z.B. Wohnungsbrand) nicht vor dem Nichts zu stehen.

4. Das „Glas-Dilemma“ und der subsidiäre Schutz

Ein spezielles Thema sorgt regelmäßig für Ärger und abgelehnte Rechnungen: Glasbruch. Viele Mieter gehen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn durch einen Luftzug das Fenster zuschlägt oder die Parfümflasche ins Waschbecken fällt.

Das Problem: In den meisten Privathaftpflicht-Bedingungen sind Mietsachschäden an Glas explizit ausgeschlossen. Warum? Weil die Versicherer sagen: Dafür gibt es die separate Glasversicherung.

Die Lösung (Premium-Tarife & Subsidiarität):
Einige wenige Premium-Anbieter (wie VHV Tarif Exklusiv, Haftpflichtkasse Einfach Komplett oder HFK 1676) bieten hier einen Ausweg. Sie schließen Glasschäden subsidiär ein.

  • Was bedeutet subsidiär? Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall zuerst: „Gibt es eine andere Versicherung (z.B. eine Glasversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters), die zuständig wäre?“
    • Wenn JA: Muss diese zuerst zahlen.
    • Wenn NEIN: Springt die Haftpflicht ein.
  • Der Haken: Selbst bei diesem Premium-Schutz fällt oft eine Selbstbeteiligung an (häufig ca. 150 €).

Experten-Tipp: Für Mieter mit viel Glasfläche (Wintergarten, große Fensterfronten) oder teuren Glaskeramik-Kochfeldern ist eine separate Glasversicherung (oder ein Baustein zur Hausrat) oft die klügere Wahl. Sie leistet in der Regel ohne Selbstbeteiligung.

5. Die versteckten Gefahren: Schlüssel & Allmählichkeit

Abseits vom Glas gibt es zwei Risiken, die Sie ruinieren können, wenn sie im Kleingedruckten fehlen.

Der 20.000-Euro-Schlüssel

In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Schließanlage kann der Verlust eines einzelnen Schlüssels bedeuten, dass das Schloss der Haustür und alle Wohnungsschlüssel der Nachbarn getauscht werden müssen. Kostenpunkt: Schnell über 10.000 €.

Das Geheimnis: Alte Tarife schließen das oft aus oder deckeln es niedrig. Achten Sie auf den Baustein „Verlust fremder privater Schlüssel“ (am besten auch beruflicher Schlüssel) mit hohen Deckungssummen.

Der stille Feind: Allmählichkeitsschäden

Früher oft ausgeschlossen: Schäden, die nicht plötzlich, sondern über Zeit entstehen (z.B. durch Feuchtigkeit hinter Fliesen oder Rauch). Moderne Premium-Tarife müssen diesen Ausschluss gestrichen haben, sonst bleiben Sie beim Auszug auf den Renovierungskosten sitzen.

6. Geldwerte Vorteile: Mietwagen & Forderungsausfall

Wenn Sie sich schon (freiwillig) versichern, dann richtig. Moderne Deckungskonzepte bieten Leistungen, die bares Geld wert sind:

  • Mietwagen-Selbstbehalt Ganz wenige Premium-Tarife wie der der HFK 1676 übernehmen weltweit die Selbstbeteiligung bei Mietwagen-Kaskoschäden (oft bis 1.000 €). Das spart Ihnen die teuren Zusatzversicherungen am Mietschalter im Urlaub.
  • Forderungsausfalldeckung: Was, wenn Sie der Geschädigte sind, aber der Verursacher pleite ist und keine Versicherung hat? Gute Tarife springen dann ein und zahlen Ihren eigenen Schaden so, als wäre der Gegner bei ihnen versichert.
  • Was uns dort auch gefällt ist, dass erwachsene Menschen Ihres Haushalts ebenfalls dauerhaft mitversichert sind, das sind z.B. Ihre Eltern, Ihr Au-Pair oder Ihre Kinder nach Abschluß ihrer Ausbildung, wenn sie noch zu Hause wohnen.
  • Tägliche Kündbarkeit: Anbieter wie die HFK 1676 bieten Verträge, die täglich kündbar sind. Das ist maximale Flexibilität.

Fazit & Checkliste

Lassen Sie sich vom Vermieter nicht unter Druck setzen, aber nutzen Sie den Impuls, um Ihren Schutz zu überprüfen und dennoch freiwillig den richtigen Schritt zu gehen.

Es geht nicht nur um ein bedeutungsloses „Papier für den Vermieter“, sondern um echtem Vermögensschutz für Sie. Auch wenn Ihr Vermieter dies nicht einfordern kann, ist seine Position aus unserer Sicht absolut verständlich.

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