Warum Sie sich eine Beitragserhöhung Ihrer Autoversicherung nicht gefallen lassen müssen

Es ist November 2023, die KFZ Versicherer verschicken für zwei Drittel ihrer Kunden, nämlich all jenen, deren Versicherung zum Jahreswechsel fällig wird, die Beitragsrechnungen für 2024.

Dieses Jahr sind Anpassungen im zweistellig prozentualen Bereich eher die Regel als die Ausnahme, was die Versicherer vornehmlich mit stark gestiegenen Werkstatt- und Ersatzteilkosten begründen.

Gleich ob Generali, Huk, Allianz, R+V, Verti, HDI, Itzehoer oder AXA, die Begründung ist immer die Gleiche.

Dennoch gibt es immer Wege Beitragsanpassungen durch einen Versichererwechsel zu vermeiden.

Einige auf KFZ spezialisierte Versicherungsmakler vereinbaren jedes Jahr Abwerbetarife, die die eigentlichen Schnäppchen im Versicherungswechselgeschäft sind.

Je nach Verhandlungserfolg  Ihres Versicherungsmakler, kommen dabei erstaunliche Wechselangebote heraus.

Unser Haus konnte im vergangenen Jahr mit der AXA und der Kravag eine Vereinbarung treffen, Kunden folgendes anzubieten:

Wechselt der Kunde über den Makler zum jeweiligen Versicherer, erhält er zumindest wieder den gleichen Beitrag, den er im Vorjahr bei einem anderen Versicherungsunternehmen gezahlt hatte. Besserstufungen für das Folgejahr kamen noch obendrauf, so dass der abgeworbene Kunde in jedem Fall einen besseren Versicherungsbeitrag im Folgejahr zu bezahlen hatte als im Vorjahr. Beitragserhöhungen fielen für das folgende Versicherungsjahr somit komplett weg, sofern im Vorjahr keine stufungspflichtigen Schäden in der Haftpflicht oder der Vollkasko anfielen.

Da man solche Wechseltarife auf Vergleichsportalen wie Check24 oder Verivox vergeblich sucht, hatten wir somit ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal und konnten unseren Kunden und Interessenten Tarife anbieten, die sie ansonsten am Markt nicht erhielten.

Solche Abwerbedeals erhalten allerdings nicht alle Versicherungsmakler, denn um einen solch individuellen Deal zu erhalten muss der Vermittler eine sehr gute Schadenquote vorweisen, Diese hatten wir bei der Kravag und der AXA im vergangenen Jahr, dieses Jahr, war unsere durchschnittliche Schadenquote dann bezüglich dieser beiden Gesellschaften leider nicht mehr ausreichend, um für 2024 wieder den gleichen Deal zu bekommen.

Also haben wir relevante Versicherungsunternehmen mit KFZ Sparte, welche mit uns seit Jahren zusammenarbeiten angeschrieben, ob wir für 2024 ein Wechselangebot zum Beitrag des Vorjahres unter Wegfall von Kilometer- und Fahrerbeschränkungen bekommen könnten und wir waren tatsächlich bei der VHV erfolgreich, da wir dort eine hervorragende Schadenquote vorzuweisen haben und einen sehr engagierten Maklerbetreuer als Ansprechpartner haben.

Das bedeutet, dass wir zu laufenden Wechselperiode unsere Kunden, gleich bei welchem anderen Versicherungsunternehmen sie vorher versichert waren, bei Vorschadenfreiheit zu deren Beiträgen des Jahres 2023 im Jahr 2024 versichern können. Des weiteren konnten wir vereinbaren, dass für diese Kunden Kilometer-, sowie Fahrerkreisbeschränkungen komplett entfallen. Das bedeutet, dass unsere Kunden nicht auf Ihrem alten Beitragsniveau bleiben, sondern, dass Sie unterm Strich auch noch einen weit flexibleren Versicherungstarif erhalten.

So kostet es auch nicht mehr, wenn der begleitete oder junge Fahrer in 2024 hinzukommt oder eine zusätzliche Urlaubsreise anfällt.

Den Wehrmutstropfen müssen unsere bestehenden VHV Kunden schlucken, denn diese können wir nicht von der VHV zur VHV switchen. Alle anderen jedoch sind noch bis zum 29.11.2023 willkommen uns unter 0611-945892401 anzurufen und Ihren Tarif über uns zur VHV zu wechseln.

Sie sind unser Kunde und haben eine Beitragserhöhung zum Jahreswechsel erhalten oder Sie möchten unser Kunde werden?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

Jürgen Bechstein, Versicherungsmakler