Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse
Haftpflichtkasse Einfach Komplett: Warum wir bei der Haftpflichtkasse immer die Topdeckung empfehlen.
Die Haftpflichtkasse VVaG bietet ihre Privathaftpflicht-Versicherung in drei Produktlinien an: PHV Einfach Gut, PHV Einfach Besser und PHV Einfach Komplett. Auf Vergleichsportalen sehen diese Linien einander ähnlicher, als sie sind – denn dort werden Häkchen gezählt. Der eigentliche Unterschied liegt in den Entschädigungsgrenzen, den sogenannten Sublimits.
Ein Beispiel: Schäden durch deliktunfähige Kinder sind in allen drei Linien „versichert“. In „Einfach Gut“ endet die Leistung bei Sach- und Vermögensschäden jedoch bei 10.000 EUR, in „Einfach Besser“ bei 500.000 EUR – und in „Einfach Komplett“ gibt es diese Begrenzung nicht mehr. Drei Häkchen, drei völlig verschiedene Schadenverläufe.
Dieser Beitrag arbeitet die Mehrwerte von „Einfach Komplett“ heraus, erklärt die Innovationsgarantie und beantwortet die häufige Frage, ob ein Vertrag aus 2025 automatisch auf den Stand 01/2026 gehoben wird.
Wenn Sie direkt einsteigen möchten: Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse berechnen und beantragen
Inhaltsverzeichnis
- Die drei Produktlinien im Überblick
- Gibt es eine Upgrade-Garantie? Die Innovationsgarantie und ihre drei Grenzen
- Best-Leistungs-Garantie: was sie leistet – und was nicht
- Opferhilfe nach angezeigter Gewalttat
- Wenn die Haftpflicht eigene Schäden ersetzt
- Kfz, Car-Sharing, E-Scooter und Fahrrad
- Mietwohnung, Glasschaden, geliehene Sachen
- Schlüsselverlust – der Unterschied liegt im Folgeschaden
- Familie, deliktunfähige Kinder und Tiere
- Haus, Vermietung und Heizöltank
- Beruf, Ausbildung und Nebentätigkeit
- Variantenvergleich in der Übersicht
- Vertrag aus 2025: Lohnt eine Umstellung?
- optionale Bausteine, Nachlässe und Vertragsformen
- Was auch „Einfach Komplett“ nicht leistet
- Bedingungen im Original
- Ihr Ansprechpartner
Die drei Produktlinien im Überblick
Die Bedingungen sind so aufgebaut, dass jede Linie einen eigenen Abschnitt hat: Abschnitt A1 für „Einfach Gut“, Abschnitt A4 für „Einfach Besser“, Abschnitt A5 für „Einfach Komplett“. Diese Trennung ist mehr als eine Formalie – sie ist der Grund, warum ein Wechsel zwischen den Linien nicht automatisch geschieht.
PHV Einfach Gut ist die Basisdeckung mit einer Versicherungssumme von 25 Mio. EUR. Sie erfüllt die GDV-Mindeststandards und die Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse, arbeitet aber durchgehend mit niedrigen Teilsummen. Nicht versichert sind unter anderem selbstständige Nebentätigkeiten, die Mallorca-Deckung, Be- und Entladeschäden, gemietete bewegliche Sachen, Tresor- und Möbelschlüssel sowie eigene Motor- und Segelboote.
PHV Einfach Besser bietet 50 Mio. EUR Versicherungssumme, hebt die Teilsummen deutlich an und bringt drei Sicherheitsmechanismen hinzu: die Erweiterte Vorsorge (Best-Leistungs-Garantie), die Pro-Aktive Schadenregulierung und die Besitzstandsgarantie. Die Logik bleibt aber dieselbe: Es sind weiterhin Sublimits, nur höhere.
PHV Einfach Komplett versichert mit 70 Mio. EUR und wechselt an vielen Stellen das Prinzip. Statt einer Teilsumme gilt die vereinbarte Versicherungssumme – etwa bei Mietsachschäden, Schlüsselverlust, geliehenen Sachen und Laborarbeiten. Zusätzlich kommen Leistungen hinzu, die gar keine klassische Haftpflichtleistung mehr sind: Opferhilfe, Neuwertentschädigung, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
Wichtig für das Verständnis: Die Höhe der Versicherungssumme allein sagt wenig aus. Ein Vertrag mit 25 Mio. EUR Deckung, der bei Mietsachschäden auf 10 Mio. EUR und bei deliktunfähigen Kindern auf 10.000 EUR begrenzt ist, leistet im konkreten Fall nach der Teilsumme – nicht nach der Gesamtsumme.
Gibt es eine Upgrade-Garantie? Die Innovationsgarantie und ihre drei Grenzen
Ja – die Haftpflichtkasse gewährt in allen drei Linien eine Innovationsgarantie. Sie besagt vereinfacht: Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen sofort auch für den bestehenden Vertrag. Dazu kommt die Garantie, dass die Bedingungen nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Musterbedingungen abweichen.
Diese Zusage ist wertvoll, aber sie ist kein Upgrade-Automatismus. Drei Grenzen sind in der Beratung entscheidend:
- Grenze 1 – „ohne Mehrbeitrag“: Verbesserungen, die der Versicherer nur gegen einen höheren Beitrag anbietet, kommen im Altvertrag nicht automatisch an.
- Grenze 2 – nur innerhalb der eigenen Produktlinie: Die Garantie bezieht sich auf die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Wer „Einfach Gut“ versichert hat, profitiert von Änderungen an Abschnitt A1 – erhält aber nie die Leistungen aus Abschnitt A5. Der Sprung zwischen den Linien ist ein Tarifwechsel.
- Grenze 3 – sie wirkt nur nach vorn: Sie ersetzt keine Prüfung, welche Linie zum tatsächlichen Bedarf passt.
Neben der Innovationsgarantie enthält die Präambel drei weitere Zusagen, die in allen Linien gelten und im Schadenfall oft übersehen werden: die Zufriedenheitsgarantie, die Regelung zur versehentlichen Obliegenheitsverletzung (Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn das Versäumnis nachweislich auf einem Versehen beruht und unverzüglich nachgeholt wurde) sowie die Leistung als Anschlussversicherer, wenn sich der Zeitpunkt des Versicherungsfalls bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung nicht genau feststellen lässt.
Best-Leistungs-Garantie: was sie leistet – und was nicht
Ein häufiger Einwand lautet: „In ,Einfach Besser‘ habe ich doch die Best-Leistungs-Garantie – damit bin ich automatisch so gut wie der Marktbeste.“ Der Bedingungswortlaut relativiert das erheblich.
Die Erweiterte Vorsorge schließt Haftungsansprüche ein, die im eigenen Vertrag nicht mitversichert sind, aber durch einen anderweitigen, allgemein zugänglichen Tarif eines in Deutschland zugelassenen Versicherers gedeckt wären. Ergänzend entfallen die vereinbarten Entschädigungsgrenzen bis zu den erreichbaren Grenzen eines anderen Anbieters. Die Leistung ist stets auf die bei der Haftpflichtkasse vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Ausdrücklich nicht erfasst sind laut Bedingungen unter anderem:
- im Ausland vorkommende Schadenereignisse
- Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
- berufliche und gewerbliche Risiken
- vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle
- Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers selbst
- Leistungen über die gesetzliche Haftung hinaus
Damit fallen genau jene Bereiche heraus, in denen „Einfach Komplett“ seine Mehrwerte hat: Auslandsaufenthalte, Mallorca-Deckung, Car-Sharing, E-Scooter, Kfz-Tür, Nebentätigkeit. Hinzu kommt eine strukturelle Grenze: Die Garantie erfasst nur Haftpflichtansprüche. Leistungen wie Opferhilfe, Neuwertentschädigung oder Beitragsbefreiung sind keine Haftpflichtansprüche und können daher systematisch nicht über sie erreicht werden.
Praktisch relevant ist außerdem die Nachweispflicht: Der Versicherungsnehmer muss den anderweitig möglichen Versicherungsschutz in Form der Versicherungsbedingungen belegen. Die Pro-Aktive Schadenregulierung entlastet davon, wenn der Haftpflichtkasse der Wortlaut des betreffenden Mitbewerbers bereits bekannt ist. Im Schadenfall kommt es also darauf an, ob der passende Anbieter bekannt ist.
Auch die Besitzstandsgarantie greift begrenzt: Sie verlangt ununterbrochenen Versicherungsschutz, bezieht sich auf den direkten Vorvertrag und gilt nicht für Auslandsschäden, gewerbliche Risiken, Vorsatz, Assistance-Leistungen und Beitragsbefreiungen bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
Wichtig für „Einfach Gut“: Dort gibt es weder die Erweiterte Vorsorge noch den Verzicht auf Entschädigungsgrenzen, die Pro-Aktive Schadenregulierung oder die Besitzstandsgarantie. Einziger Auffangmechanismus ist die Innovationsgarantie – und die hebt keine Sublimits an.
Opferhilfe nach angezeigter Gewalttat – nur in „Einfach Komplett“
Die Opferhilfe ist ein Beispiel für eine Leistung, die mit klassischer Haftpflicht nichts mehr zu tun hat. Versichert ist der Fall, dass eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit Opfer einer Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes wird, dadurch eine körperliche Schädigung erleidet – und der Täter nicht ermittelt werden kann.
Der Versicherer leistet dann den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der nach dem OEG bewilligten Leistungen für einen Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens 50.000 EUR. Voraussetzung ist ein Bewilligungsbescheid. Der Versicherungsfall muss innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsende gemeldet werden.
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Ausgeschlossen sind unter anderem psychische Primär- und Folgeschäden, Schäden aus Angriffen durch Gebrauch eines Kraftfahrzeugs sowie Fälle im Zusammenhang mit einer Teilnahme der versicherten Person an strafbaren Handlungen.
In „Einfach Gut“ und „Einfach Besser“ existiert dieser Baustein nicht – und wie oben erläutert kann die Best-Leistungs-Garantie ihn nicht ersetzen, weil es sich nicht um einen Haftpflichtanspruch handelt.
Wenn die Haftpflicht eigene Schäden ersetzt
Drei weitere Bausteine verlassen in „Einfach Komplett“ die Haftpflichtlogik. Sie sind in den anderen beiden Linien nicht enthalten.
Neuwertentschädigung: Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer bei Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert statt zum Zeitwert – bis 5.000 EUR je Schadenereignis. Voraussetzung ist, dass der beschädigte Gegenstand zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 12 Monate ist; den Nachweis des Kaufdatums erbringt der Versicherungsnehmer. Wird ein beschädigtes Elektrogerät durch ein Gerät mit besserer Energieeffizienz ersetzt, erstattet der Versicherer zusätzlich bis zu 20 Prozent des Kaufpreises, maximal 1.000 EUR. Ausgeschlossen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer, Foto- und Filmgeräte, tragbare Musik- und Videowiedergabegeräte sowie Brillen.
GAP-Deckung: Hat ein anderer Privathaftpflichtversicherer Ihnen nur den Zeitwert ersetzt, zahlt die Haftpflichtkasse die Differenz zum Neuwert – bis 5.000 EUR, wenn die Sache nicht älter als 24 Monate ist und die Regulierung des anderen Versicherers vorgelegt wird. Auch hier gibt es den Nachhaltigkeitszuschlag von bis zu 20 Prozent bei besserer Energieeffizienz.
Eigene Schäden durch deliktsunfähige Enkelkinder: Schäden an eigenen Sachen, die durch nicht deliktsfähige Enkelkinder verursacht werden, sind bis 1.000 EUR je Schadenereignis versichert. Voraussetzung: kein Verschulden des Versicherungsnehmers und keine Ersatzmöglichkeit anderswo – eine bestehende Privathaftpflicht der Eltern geht vor.
Ergänzend gilt in allen drei Linien der nachhaltige Schadensersatz durch Reparatur: Auf Wunsch des Versicherungsnehmers ersetzt der Versicherer auch Reparaturkosten, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen – 20 Prozent der berechtigten Schadensersatzverpflichtungen, höchstens 5.000 EUR. Insoweit besteht keine Pflicht zur Schadenminderung.
Kfz, Car-Sharing, E-Scooter und Fahrrad
Der Gebrauch versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge ist in der Privathaftpflicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bedingungen enthalten aber eine Reihe gezielter Rückausnahmen – und die sind zwischen den Linien sehr unterschiedlich verteilt.
In allen drei Linien versichert sind nicht versicherungspflichtige Kfz bis 6 km/h, Fahrzeuge ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen, nicht zulassungspflichtige Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h sowie versicherungspflichtige Flugmodelle und privat genutzte Drohnen bis 5 kg Fluggewicht.
Ab „Einfach Besser“ kommen hinzu: die Mallorca-Deckung für im europäischen Ausland gemietete Kfz, Be- und Entladeschäden (dort bis 100.000 EUR), Betankungsschäden an gemieteten Kfz (bis 10.000 EUR), eigene Motorboote bis 15 PS sowie eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche.
Nur in „Einfach Komplett“ versichert sind:
- Schäden beim Öffnen der Kfz-Tür durch einen Mitfahrer, der nicht mitversicherte Person des Vertrages ist – bis 10.000 EUR, Selbstbeteiligung 150 EUR
- Reinigungs- und Pflegearbeiten an geliehenen Kfz und Anhängern – bis 10.000 EUR, Selbstbeteiligung 150 EUR
- Gemietete E-Scooter – bis 500 EUR, Selbstbeteiligung 150 EUR
- Car-Sharing: Übernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bis 250 EUR je Versicherungsfall, bei reinen Elektrofahrzeugen bis 500 EUR – jeweils maximal das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres
- Rabattrückstufung bei geliehenen Kfz: Ersatz des Vermögensschadens aus der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts, begrenzt auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre; bei Kaskoschäden zusätzlich Vollkasko-Selbstbeteiligung bis 300 EUR
- Gemietete oder geliehene Fahrräder und Elektrofahrräder bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust – bis 5.000 EUR
- Eigene Segelboote bis 25 qm Segelfläche
Bei Be- und Entladeschäden sowie Betankungsschäden nennt Abschnitt A5 keine Teilsumme mehr – es gilt die vereinbarte Versicherungssumme von 70 Mio. EUR.
Mietwohnung, Glasschaden, geliehene Sachen
Für Mieter ist dieser Abschnitt der wichtigste. Mietsachschäden an Wohnräumen und zu privaten Zwecken gemieteten Räumen sind in „Einfach Gut“ und „Einfach Besser“ auf maximal 10 Mio. EUR begrenzt; in „Einfach Komplett“ gilt die vereinbarte Versicherungssumme ohne dieses Sublimit.
Besonders aufschlussreich ist die Glasschaden-Regelung. In „Einfach Gut“ und „Einfach Besser“ sind Glasschäden ausgeschlossen, „soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann“ – und das kann er praktisch immer. In „Einfach Komplett“ ist der Ausschluss anders formuliert: Glasschäden sind nur dann ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer diese über eine bestehende Glasversicherung tatsächlich versichert hat. Aus einem theoretischen wird ein konkreter Ausschluss.
Bei beweglichen Sachen zeigt sich die Staffelung besonders deutlich:
- Inventar in Ferienunterkünften (Ferienwohnung, Hotelzimmer, Schiffskabine, Schlafwagenabteil, fest installierter Wohnwagen): „Gut“ bis 10.000 EUR, „Besser“ bis 500.000 EUR, „Komplett“ ohne Teilsumme
- Gemietete, gepachtete oder geliehene bewegliche Sachen – auch bei Verlust und Vernichtung: in „Gut“ nicht versichert, „Besser“ bis 500.000 EUR, „Komplett“ ohne Teilsumme
In allen Linien ausgeschlossen bleiben Abnutzung und Verschleiß, Schäden an berufsdienlichen Sachen, Schmuck- und Wertsachen, Vermögensfolgeschäden sowie Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Schlüsselverlust – der Unterschied liegt im Folgeschaden
Der Versicherungsschutz beim Schlüsselverlust beschränkt sich in allen Linien auf die Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen. Codekarten sind Schlüsseln gleichgestellt.
| Position | Einfach Gut | Einfach Besser | Einfach Komplett |
|---|---|---|---|
| Private Schlüssel, Vereins- und Ehrenamtsschlüssel, Kfz-Schlüssel | bis 100.000 € | bis 500.000 € | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Private Tresor- und Möbelschlüssel | ausgeschlossen | eingeschlossen | eingeschlossen |
| Folgeschäden eines Schlüsselverlustes | ausgeschlossen | ausgeschlossen | bis 5.000 € |
| Berufliche, dienstliche oder amtliche Schlüssel | bis 5.000 € | bis 500.000 € | im Rahmen der Versicherungssumme |
Die 5.000 EUR für Folgeschäden wirken auf dem Papier klein, betreffen aber genau den Fall, der wirklich teuer wird: den Einbruch nach einem Schlüsselverlust. In den beiden unteren Linien ist dieser Folgeschaden ausgeschlossen – auch in „Einfach Besser“.
Familie, deliktunfähige Kinder und Tiere
Der mitversicherte Personenkreis ist in allen drei Linien gleich aufgebaut: Ehegatte und eingetragener Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum Ende der beruflichen Erstausbildung. Ergänzend gilt: Bei laufender Berufsausbildung zum Schadenzeitpunkt und noch nicht vollendetem 27. Lebensjahr besteht Schutz, ebenso während Grundwehr-, freiwilligem Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst. Nach Ende der Ausbildung bleibt der Schutz bei anschließender Arbeitslosigkeit oder Wartezeit für maximal ein Jahr bestehen.
Ebenfalls in allen Linien mitversichert sind Eltern und Großeltern in häuslicher Gemeinschaft – die Mitversicherung erlischt nicht, wenn diese Personen in ein Altenpflegeheim ziehen. Auch Personenschäden innerhalb des versicherten Personenkreises sind in allen drei Linien gedeckt, einschließlich übergegangener Regressansprüche von Sozialversicherungs- und privaten Krankenversicherungsträgern.
Der entscheidende Unterschied liegt bei den deliktunfähigen Personen. Der Versicherer beruft sich auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht auf die Deliktunfähigkeit, sofern kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Personenschäden sind stets im Rahmen der Versicherungssumme gedeckt. Für Sach- und Vermögensschäden gilt:
- Einfach Gut: bis 10.000 EUR je Schadenereignis
- Einfach Besser: bis 500.000 EUR je Schadenereignis
- Einfach Komplett: ohne diese Teilsumme
Für Familien mit kleinen Kindern ist „Einfach Gut“ damit kritisch zu sehen: Ein zerkratzter Nachbar-Pkw ist mit 10.000 EUR schnell erreicht, ein Wohnungsbrand nie.
Bei Tieren sind in allen Linien zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere, Bienen, Blinden- und Behindertenbegleithunde, das nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde und Pferde sowie das Reiten fremder Pferde versichert. Die erlaubte private Haltung wilder Tiere im Haushalt kommt erst ab „Einfach Besser“ hinzu – dort allerdings ohne Ersatz der Aufwendungen für das Wiedereinfangen. Nur in „Einfach Komplett“ sind diese Aufwendungen bis 5.000 EUR je Schadenereignis mitversichert.
Die Haltung eigener Hunde und Pferde ist in keiner Linie enthalten. Dafür ist eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Haus, Vermietung und Heizöltank
Für Eigentümer sind vor allem vier Punkte relevant.
Anzahl und Lage der Objekte: „Einfach Gut“ und „Einfach Besser“ versichern ein im Inland gelegenes Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. „Einfach Komplett“ erweitert das auf zwei in Europa gelegene Einfamilienhäuser oder ein im Inland gelegenes Mehrfamilienhaus. Wohnungen einschließlich Ferienwohnungen sind in allen Linien europaweit versichert.
Bauherrenhaftpflicht: Am selbst genutzten Risiko ist die Bausumme in allen Linien unbegrenzt. Am nicht selbstgenutzten Risiko staffelt sie sich: 250.000 EUR, 300.000 EUR, 500.000 EUR je Bauvorhaben.
Unbebaute Grundstücke: „Einfach Gut“ bis 10.000 qm Gesamtfläche. Ab „Einfach Besser“ bis 20.000 qm – und das Grundstück gilt auch dann noch als unbebaut, wenn sich ein Gebäude oder sonstiger Bau bis 20 qm Grundfläche darauf befindet.
Gewässerschaden aus dem Heizöltank: Ein Heizöltank zur Versorgung des selbst genutzten Risikos ist in allen Linien ohne Begrenzung des Fassungsvermögens versichert; bei oberirdischen Tanks bis 10.000 Liter entfällt die Prüfpflicht als Voraussetzung. Der Unterschied liegt in der Entschädigung: In „Gut“ und „Besser“ leistet der Versicherer je Versicherungsfall 3 Mio. EUR, in „Einfach Komplett“ ist die Leistung auf die Versicherungssumme begrenzt – also 70 Mio. EUR.
Ein weiterer Punkt betrifft alle Kunden: Die Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken ist in „Gut“ und „Besser“ auf 10 Mio. EUR begrenzt, in „Einfach Komplett“ gilt die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme. Das ist genau die Deckung, die greift, wenn sich das Risiko unbemerkt verändert – etwa durch ein geerbtes Grundstück.
In allen Linien versichert sind die Vermietung von bis zu zwei Wohneinheiten oder bis zu einem Bruttojahresmietwert von 35.000 EUR im selbst genutzten Risiko, die Vermietung von Zimmern an Urlauber (nicht mehr als acht Betten, kein Ausschank), vermietete Eigentumswohnungen im Inland auch an Feriengäste, Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, Wallboxen bei Installation durch einen Fachbetrieb sowie Abwasser- und Allmählichkeitsschäden.
Beruf, Ausbildung und Nebentätigkeit
Berufliche Tätigkeiten sind in der Privathaftpflicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bedingungen enthalten aber gezielte Einschlüsse, die im Alltag häufig gebraucht werden.
Sachschäden am Arbeitsgerät: Ansprüche des Arbeitgebers oder Dienstherrn – ausdrücklich einschließlich Schäden an zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln wie Laptops und Tablets – sind in „Einfach Gut“ nur bis 2.500 EUR mit 150 EUR Selbstbeteiligung versichert. Ab „Einfach Besser“ gelten 10.000 EUR ohne Selbstbeteiligung. Bei Ansprüchen von Arbeitskollegen stehen 2.500 EUR (mit Selbstbeteiligung) gegen 100.000 EUR.
Selbstständige Nebentätigkeit: Die Bedingungen listen konkrete Tätigkeiten auf, darunter Nachhilfe- und Musiklehrer, Fotografen, Friseure, Tierbetreuung, Übersetzer, Haushaltshilfe, Dozenten und Influencer. In „Einfach Gut“ ist dieser Bereich nicht versichert. In „Einfach Besser“ gilt eine Umsatzgrenze von 12.000 EUR in den letzten zwölf Monaten vor Schadeneintritt, in „Einfach Komplett“ 22.000 EUR. Weitere Voraussetzungen in beiden Linien: Ausübung in der Freizeit, überwiegender Lebensunterhalt anderweitig bestritten, kein separates Betriebsgrundstück, kein Personal.
Ausbildung und Praktika: Betriebspraktika, Ferienjobs und die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht sind in allen drei Linien versichert. Bei Schäden an Laborgeräten gilt in „Gut“ und „Besser“ eine Grenze von 10 Mio. EUR, in „Einfach Komplett“ die vereinbarte Versicherungssumme.
Tagesmutter und Tageseltern sind in allen drei Linien mitversichert – auch wenn es sich um eine Berufsausübung handelt. Eingeschlossen ist die Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut sowie Ansprüche der Tageskinder gegen die Tageseltern wegen Personenschäden. Ausgeschlossen bleibt die Ausübung in Betrieben und Institutionen.
Für den öffentlichen Dienst: Richter, Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Soldaten können die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung als Ergänzung hinzunehmen. Sie gilt nur zusammen mit einer Privathaftpflicht der Tarifgeneration Einfach Gut, Besser oder Komplett und enthält unter anderem Deckung für Kassenfehlbeträge, fiskalisches Eigentum, Dienstfahrzeuge, dienstliche Schlüssel, Tätigkeitsschäden sowie eine Nachhaftung von sechs Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Variantenvergleich in der Übersicht
Die folgende Übersicht fasst die Positionen zusammen, an denen sich die drei Linien substanziell unterscheiden. Auf mobilen Geräten lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.
| Leistung | Einfach Gut | Einfach Besser | Einfach Komplett |
|---|---|---|---|
| Garantien und Vorsorge | |||
| Versicherungssumme | 25 Mio. € | 50 Mio. € | 70 Mio. € |
| Innovationsgarantie, Zufriedenheitsgarantie, GDV-Mindeststandards | enthalten | enthalten | enthalten |
| Erweiterte Vorsorge (Best-Leistungs-Garantie) | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Verzicht auf Entschädigungsgrenzen | nicht enthalten | bis zu marktüblichen Summen | umfassend |
| Pro-Aktive Schadenregulierung, Besitzstandsgarantie | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Vorsorgeversicherung für neue Risiken | bis 10 Mio. € | bis 10 Mio. € | 70 Mio. € |
| Familie und Freizeit | |||
| Deliktunfähige Personen und Kinder – Sach- und Vermögensschäden | bis 10.000 € | bis 500.000 € | ohne Teilsumme |
| Eigene Schäden durch deliktsunfähige Enkelkinder | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 1.000 € |
| Auslandsaufenthalt außerhalb Europas | bis 5 Jahre | bis 5 Jahre | ohne zeitliche Begrenzung |
| Kaution bei behördlicher Anordnung | bis 100.000 € | bis 100.000 € | bis 500.000 € |
| Opferhilfe nach Gewalttat | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 50.000 € |
| Wilde Tiere: erlaubte private Haltung / Wiedereinfangen | nicht enthalten | Haltung ja, Wiedereinfangen nein | Wiedereinfangen bis 5.000 € |
| Miete, Leihe und Schlüssel | |||
| Mietsachschäden an Immobilien | bis 10 Mio. € | bis 10 Mio. € | 70 Mio. € |
| Glasschäden im selbstbewohnten Mietobjekt | ausgeschlossen, wenn separat versicherbar | ausgeschlossen, wenn separat versicherbar | nur ausgeschlossen bei bestehender Glasversicherung |
| Inventar in Ferienunterkünften | bis 10.000 € | bis 500.000 € | ohne Teilsumme |
| Gemietete, geliehene bewegliche Sachen inkl. Verlust | nicht enthalten | bis 500.000 € | ohne Teilsumme |
| Folgeschäden bei privatem Schlüsselverlust | ausgeschlossen | ausgeschlossen | bis 5.000 € |
| Fahrzeuge | |||
| Mallorca-Deckung für im europäischen Ausland gemietete Kfz | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Be- und Entladeschäden | nicht enthalten | bis 100.000 € | ohne Teilsumme |
| Falsches Betanken gemieteter Kfz | nicht enthalten | bis 10.000 € | ohne Teilsumme |
| Schäden beim Öffnen der Kfz-Tür | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 10.000 €, SB 150 € |
| Reinigungs- und Pflegearbeiten an geliehenen Kfz | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 10.000 €, SB 150 € |
| Car-Sharing: Vollkasko-Selbstbeteiligung | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 250 €, Elektro bis 500 € |
| Gemietete E-Scooter | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 500 €, SB 150 € |
| Gemietete, geliehene (Elektro-)Fahrräder | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 5.000 € |
| Rabattrückstufung bei geliehenen Kfz | nicht enthalten | nicht enthalten | Mehrprämie 5 Jahre, Kasko-SB bis 300 € |
| Eigene Motorboote bis 15 PS / eigene Segelboote | nicht enthalten | ja / bis 15 qm Segelfläche | ja / bis 25 qm Segelfläche |
| Beruf und Eigentum | |||
| Ansprüche des Arbeitgebers inkl. Laptop, Tablet | bis 2.500 €, SB 150 € | bis 10.000 € | bis 10.000 € |
| Ansprüche von Arbeitskollegen | bis 2.500 €, SB 150 € | bis 100.000 € | bis 100.000 € |
| Selbstständige Nebentätigkeit | nicht enthalten | bis 12.000 € Jahresumsatz | bis 22.000 € Jahresumsatz |
| Selbstbewohntes Wohneigentum | 1 EFH oder MFH im Inland | 1 EFH oder MFH im Inland | 2 EFH in Europa oder 1 MFH im Inland |
| Bauherrenhaftpflicht am nicht selbstgenutzten Risiko | bis 250.000 € | bis 300.000 € | bis 500.000 € |
| Unbebaute Grundstücke | bis 10.000 qm | bis 20.000 qm, Bau bis 20 qm | bis 20.000 qm, Bau bis 20 qm |
| Gewässerschaden Heizöltank | 3 Mio. € je Fall | 3 Mio. € je Fall | 70 Mio. € |
| Eigenschäden und Beitrag | |||
| Neuwertentschädigung | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 5.000 €, plus 20 % bei besserer Energieeffizienz |
| GAP-Deckung bei Zeitwertleistung eines anderen Versicherers | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 5.000 € |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | nicht enthalten | nicht enthalten | bis 12 Monate |
| Beitragsfreie Exzedenten-Deckung beim Wechsel | nicht enthalten | nicht enthalten | enthalten |
| Nachhaltiger Schadensersatz durch Reparatur | 20 %, max. 5.000 € | 20 %, max. 5.000 € | 20 %, max. 5.000 € |
Hellgrau hinterlegte Felder markieren eine Verbesserung gegenüber der jeweils niedrigeren Produktlinie. Die Versicherungssummen gelten je Schadenereignis. „SB“ steht für Selbstbeteiligung, „EFH“ für Einfamilienhaus, „MFH“ für Mehrfamilienhaus.
Vertrag aus 2025: lohnt eine Umstellung?
Die Antwort hängt von zwei Fragen ab: Welche Produktlinie ist versichert – und welche Verbesserungen sind über die Innovationsgarantie bereits angekommen?
Erstens: Der Bedingungsstand 01/2026 ist an mehreren Stellen besser als der Stand 01/2025. In „Einfach Komplett“ ist der Auslandsaufenthalt außerhalb Europas jetzt ohne zeitliche Begrenzung versichert statt bis zu fünf Jahren, die Kaution steigt auf 500.000 EUR, und diverse Sublimits sind entfallen. Ob die Innovationsgarantie diese Punkte in einem Altvertrag nachzieht, hängt daran, ob die Änderungen ohne Mehrbeitrag erfolgten. Das lässt sich nicht aus den Bedingungen ableiten – wir fragen das für Bestandsverträge beim Versicherer ab.
Zweitens: Wer 2025 „Einfach Gut“ oder „Einfach Besser“ abgeschlossen hat, kommt über die Innovationsgarantie nie in „Einfach Komplett“. Ein Upgrade zwischen den Linien setzt einen Antrag voraus.
Drittens: Noch ältere Tarifgenerationen vor „Einfach Gut / Besser / Komplett“ nehmen nur an Änderungen ihrer eigenen Bedingungen teil, nicht an einer neuen Tarifgeneration.
Für den Wechsel selbst enthält „Einfach Komplett“ zwei Brücken. Die beitragsfreie Exzedenten-Deckung wirkt, solange ein anderweitig gültiger Privathaftpflicht-Vertrag besteht und der Vertragsbeginn nicht mehr als zwölf Monate in der Zukunft liegt – sie überbrückt also die Kündigungsfrist des Altvertrags. Ergänzend greift die Besitzstandsgarantie auf die Bedingungen des direkten Vorvertrags.
Was gegen einen vorschnellen Wechsel spricht: Die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit setzt voraus, dass der Vertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate bestand – bei einem Neuvertrag beginnt diese Frist neu. Außerdem ist zu prüfen, ob bestehende Nachlässe erhalten bleiben: Vorschaden-Nachlass 10 Prozent bei drei schadenfreien Jahren und SEPA-Mandat, Papierlos-Nachlass 10 Prozent, Kombinations-Nachlass 5 oder 10 Prozent bei bestehendem Unfall- oder Hausratvertrag. Innerhalb der Haftpflichtkasse ist eine Vertragsumstellung meist der sauberere Weg als Kündigung und Neuantrag.
Unser Vorgehen bei einem Bestandsvertrag: Tarifgeneration und Produktlinie aus dem Versicherungsschein feststellen, beim Versicherer abfragen, welche Verbesserungen aus 01/2026 bereits gelten, prüfen welche Mehrwerte nur über eine Umstellung erreichbar sind, Beitrags- und Nachlassvergleich – und anschließend die Umstellung ohne Deckungslücke.
Sie möchten den Beitrag für eine höhere Produktlinie kennen? Hier gelangen Sie zur Beitragsberechnung – oder Sie senden uns Ihren Versicherungsschein und wir übernehmen den Abgleich.
Optionale Bausteine, Nachlässe und Vertragsformen
Zwei Zusatzbausteine lassen sich zu jeder Produktlinie hinzuwählen. Ihre Leistungsinhalte sind in allen drei Varianten identisch – auch der Beitrag ist derselbe, unabhängig davon, ob die Privathaftpflicht als „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ oder „Einfach Komplett“ geführt wird. Risikoträger dieser Bausteine ist jeweils die ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG bzw. die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG, nicht die Haftpflichtkasse selbst.
StrafrechtPlus Privat – Beitrag 16,00 EUR
Der Baustein greift, wenn Sie Beschuldigter in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in einem disziplinar- beziehungsweise standesrechtlichen Verfahren sind. Er gilt im privaten, im ehrenamtlichen und im beruflichen, nicht selbstständigen Bereich. Übernommen werden die Verfahrenskosten bis 1 Mio. EUR je Versicherungsfall, es gilt eine Selbstbeteiligung von 125 EUR je Schadenfall.
Enthalten sind drei Leistungsarten: Straf-Rechtsschutz – ausdrücklich sowohl beim Vorwurf eines Vergehens als auch eines Verbrechens –, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz. Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
Zwei Details sind bemerkenswert. Erstens: Versicherungsfall ist die Einleitung des Ermittlungsverfahrens – und Versicherungsschutz besteht auch für Vorfälle, die vor Vertragsabschluss lagen, solange deswegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet war. Zweitens: Bei Ordnungswidrigkeiten besteht der Schutz auch für vorsätzliches Handeln, und wird ein Strafverfahren durch Strafbefehl abgeschlossen, bleibt der Schutz selbst bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Kommt es dagegen im normalen Verfahrensgang zu einer rechtskräftigen Vorsatzverurteilung, entfällt der Schutz rückwirkend und die getragenen Kosten sind zu erstatten.
Nicht versichert sind unter anderem verkehrsrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Ausnahme: Zusammenhang mit ehrenamtlicher oder beruflicher, nicht selbstständiger Tätigkeit), Vorwürfe aus dem Patent-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, Steuerstraftaten nach eigener Selbstanzeige sowie Vorwürfe in der Eigenschaft als Organ einer juristischen Person. Der Geltungsbereich umfasst Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers, die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren. Bei Bedarf zahlt der Versicherer eine Kaution als zinsloses Darlehen.
Internet Rechtsschutz – JurCyber Privat – Beitrag 18,00 EUR
Der Baustein besteht aus zwei Teilen: einem Rechtsschutzteil und einem Schutzbrief für Notfälle im Netz. Es gilt der Familientarif, es gibt keine Wartezeit und im Rechtsschutzteil keine Selbstbeteiligung. Versicherte Personen sind dieselben wie in der Privathaftpflicht; für den Schutzbriefteil zusätzlich die in ständiger häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Rechtsschutzteil (ROLAND Rechtsschutz):
- Aktiver Straf-Rechtsschutz für die anwaltliche Tätigkeit, wenn Sie Strafanzeige erstatten wollen – wegen Schädigung Ihrer E-Reputation oder wegen Identitätsmissbrauchs
- Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet: Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reaktion auf eine Abmahnung – bis 500 EUR pro Kalenderjahr. Die Kosten werden auch dann erstattet, wenn der Anwalt über die Beratung hinaus tätig wird.
- JurLine: erste telefonische Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Rechtsangelegenheiten mit Internetbezug, sofern deutsches Recht anwendbar ist
Schutzbriefteil bei Cyber-Mobbing (ROLAND Schutzbrief): Als Cyber-Mobbing gilt eine schwerwiegende oder über mindestens drei Monate anhaltende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen mit modernen Kommunikationsmitteln. Gleichgestellt sind Angriffe auf die Reputation durch Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung über Blogs, Foren, soziale Netzwerke oder Websites. Als schwerwiegend gilt die Verletzung insbesondere dann, wenn eine Strafanzeige gestellt wurde. Voraussetzung für die Leistungen ist ein gestellter Strafantrag bei den zuständigen Behörden.
- Löschung rufschädigender Inhalte über einen Dienstleistungspartner – bis 5.000 EUR je Schadenfall und Kalenderjahr, Selbstbeteiligung 50 EUR. Es werden bis zu drei Löschungsversuche je Absender unternommen; eine Erfolgsgarantie besteht ausdrücklich nicht.
- Individuelles Reputationsmanagement für besonders komplexe Fälle – bis 30.000 EUR, bei mehreren Fällen insgesamt maximal 30.000 EUR pro Kalenderjahr. Erforderlich sind die Freigabe durch den Versicherer und eine bei der Polizei zur Anzeige gebrachte Rufschädigung. Der Maßnahmenkatalog umfasst Fallanalyse, Verdrängungsmaßnahmen, Gegendarstellungen, gegebenenfalls Mediation und laufendes Monitoring.
- Psychologische Akutintervention: Auf Wunsch stellt der Versicherer den Kontakt zu einem Psychologen her.
Der Schutzbriefteil deckt privat gespeicherte Daten auf PC, Laptop, Notebook, Tablet und Smartphone sowie den Persönlichkeitsschutz im Internet. Wichtige Obliegenheit: Die Hilfeleistung muss über die 24-Stunden-Rufnummer des Versicherers organisiert werden – ein eigenmächtiges Vorgehen kann den Anspruch kosten. Der Versicherungsschutz beginnt 14 Tage nach dem mitgeteilten Starttermin; der Schutzbriefteil gilt für Schadenfälle in Deutschland.
Nicht versichert sind Fälle, zu denen die versicherte Person durch eigene Provokation Anlass gegeben hat – auch wenn damit eine vorangegangene Provokation erwidert wurde –, Angriffe durch Personen aus dem eigenen Haushalt, Reaktionen auf ein rechtskräftig verurteiltes Verbrechen, Äußerungen in Printmedien, Fernsehen und Radio sowie Fälle, in denen die versicherte Person als Person des öffentlichen Lebens betroffen ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind die aus dem Cyber-Mobbing entstehenden Folgeschäden. Bestehen Leistungen aus einem anderen Vertrag, gehen diese vor.
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung – der unterschätzte Baustein
Die Forderungsausfalldeckung selbst ist in allen drei Produktlinien enthalten: Sie leistet, wenn eine versicherte Person von einem privaten Dritten geschädigt wird und dieser zahlungs- oder leistungsunfähig ist. Sie gilt ohne Mindestschadenhöhe und – abweichend von den allgemeinen Ausschlüssen – auch dann, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat, als Halter eines Tieres oder als Fahrer eines Kraftfahrzeugs haftet.
Der Haken liegt in den Leistungsvoraussetzungen: Der Versicherer leistet erst, wenn die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich festgestellt ist und die Zwangsvollstreckung nachweislich nicht zur Befriedigung geführt hat. Wer diesen Titel nicht erstreitet, bekommt aus der Forderungsausfalldeckung nichts – und die Kosten der Rechtsverfolgung sind dort ausdrücklich nicht erstattungsfähig.
Genau diese Lücke schließt der Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung (Risikoträger: AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG). Er finanziert die Feststellung der Schadenverursachung und der Schadenhöhe, die Erlangung eines vollstreckbaren Urteils sowie die Vollstreckung selbst – ersatzweise den Nachweis der Erfolglosigkeit durch das Vollstreckungsprotokoll eines Gerichtsvollziehers. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt je Rechtsschutzfall, unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen. Der Geltungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Schweiz; Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bis 2.500 EUR übernommen.
In den Bedingungen ist dieser Rechtsschutz in „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“ vorgesehen – in „Einfach Gut“ nicht. Damit steht die Forderungsausfalldeckung dort auf einem Bein: Der Anspruch besteht, der Weg zum Titel muss aber aus eigener Tasche finanziert werden.
Dienst- und Amtshaftpflicht für den öffentlichen Dienst
Versicherbar sind Richter, Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Soldaten des Bundes, der Länder, Städte, Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Baustein gilt nur in Ergänzung zu einer Privathaftpflicht der Tarifgeneration Einfach Gut, Besser oder Komplett. Gedeckt sind Ansprüche geschädigter Dritter, Regressansprüche des Dienstherrn und Ansprüche des Dienstherrn wegen unmittelbar zugefügter Schäden – im Unterschied zur Privathaftpflicht auch auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Haftpflichtbestimmungen.
Die wichtigsten Teilsummen je Versicherungsfall: dienstliche Schlüssel und Codekarten 100.000 EUR (eine höhere Summe aus der Privathaftpflicht geht vor), fiskalisches Eigentum 2.500 EUR, Kassenfehlbeträge 3.000 EUR, Tätigkeitsschäden an fremden Sachen 10.000 EUR, Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen 10 Mio. EUR. Bei Fahrzeugen des Dienstherrn gelten 50.000 EUR für Schäden am Dienstfahrzeug selbst und 1 Mio. EUR für Regressansprüche wegen Personen- oder Sachschäden Dritter; für Wasserfahrzeuge dieselben Beträge. Schäden aus Datenschutzverletzungen und elektronischem Datenaustausch sind mit 1 Mio. EUR gedeckt, davon höchstens 100.000 EUR für Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.
Auslandsaufenthalte sind bei dienstlichen Tätigkeiten in Europa zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas bis zu 12 Monaten versichert. Mitgedeckt sind das dienstliche Halten und Hüten von Tieren – auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes – sowie der erlaubte dienstliche Besitz und Gebrauch von Waffen.
Für einzelne Berufsgruppen gibt es Sonderregelungen: Lehrer, Hochschullehrer und Erzieher sind zusätzlich beim Experimentalunterricht, bei der Leitung von Ausflügen und Reisen (weltweit bis 12 Monate) sowie bei Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern und Studenten versichert; Nachhilfestunden sowie Tätigkeiten als Kantor oder Organist gelten als eingeschlossene freiberufliche Nebentätigkeiten. Bei staatlichen und kommunalen Baubeamten sind Senkungen und Erdrutschungen mitversichert, nicht jedoch Schäden am Baugrundstück selbst.
Nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst besteht eine Nachhaftung von sechs Jahren. Kein Schutz besteht, wenn die versicherte Person aus disziplinarischen Gründen ausgeschieden ist oder ihr außerordentlich gekündigt wurde. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Heilberufe, Gutachtertätigkeit, Bauarbeiten am Objekt der eigenen dienstlichen Verrichtung, Nebenämter ohne dienstliche Anordnung und die wissentliche Pflichtverletzung – für letztere besteht jedoch Abwehrschutz, solange sie strittig ist.
Nachlässe
Drei Nachlässe lassen sich kombinieren:
- Papierlos-Nachlass 10 Prozent: Sie erhalten alle Schriftstücke ausschließlich per E-Mail. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist zeitnah mitzuteilen – ist das Postfach nicht mehr empfangsbereit und wird keine neue Adresse genannt, stellt der Versicherer auf Postversand um und der Beitrag erhöht sich entsprechend um 10 Prozent. Die Erklärung ist jederzeit widerrufbar. Der Kontakt per Brief, Telefon, E-Mail oder Fax bleibt in jedem Fall möglich.
- Vorschaden-Nachlass 10 Prozent: wenn in den letzten drei Jahren vor Antragstellung keine Haftpflichtansprüche gegen Sie als Privatperson geltend gemacht wurden und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird.
- Kombinations-Nachlass: 5 Prozent bei einem weiteren privaten Unfall- oder Hausratvertrag bei der Haftpflichtkasse, 10 Prozent bei mindestens einem Unfall- und einem Hausratvertrag.
Entfallen die Voraussetzungen, entfällt der jeweilige Nachlass. Bei unterjähriger Zahlung berechnet der Versicherer Ratenzuschläge: 3 Prozent halbjährlich, 5 Prozent vierteljährlich, 7 Prozent monatlich.
Vertragsformen
Neben dem Familientarif sind zwei besondere Vertragsformen vorgesehen. Beim Paartarif ist der Ehegatte, eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mitversichert. Bei der Single-Versicherung gilt der Schutz grundsätzlich nur für den Versicherungsnehmer selbst.
Beide Formen sind so gestaltet, dass Lebensveränderungen aufgefangen werden: Heiratet der Versicherungsnehmer oder bekommt er ein Kind, erweitert sich der Schutz auf den vollen Personenkreis – vorausgesetzt, das Ereignis wird innerhalb eines Monats angezeigt. Für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht Schutz erst nach Beantragung. Diese Monatsfrist ist der praktisch wichtigste Punkt: Sie wird im Alltag leicht übersehen.
Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung – etwa durch Scheidung, Heirat eines Kindes oder Ende der Ausbildung –, besteht Nachversicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin, mindestens aber für 12 Monate. Wird bis dahin kein eigener Vertrag beantragt, entfällt die Nachversicherung rückwirkend. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers läuft der Schutz für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und unverheiratete Kinder bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort; wird die nächste Beitragsrechnung eingelöst, wird diese Person Versicherungsnehmer. Für die Vertragsform Single gilt diese Fortsetzungsregelung nicht.
Beitragsangaben zu den Zusatzbausteinen laut Tarifabfrage 2026; sie sind in allen drei Produktlinien identisch. Maßgeblich für Beitrag und Umfang ist die aktuelle Berechnung sowie der Wortlaut der jeweiligen Zusatzbedingungen. Die genannten Rechtsschutz- und Schutzbriefleistungen werden von den jeweils benannten Risikoträgern beziehungsweise von zugelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Variante und Bausteine zusammenstellen und Beitrag berechnen →
Was auch „Einfach Komplett“ nicht leistet
Zur Transparenz gehört auch die Gegenseite. Folgende Punkte sind in allen drei Linien ausgeschlossen oder benötigen eine separate Absicherung:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden – hier hilft nur die Forderungsausfalldeckung gegenüber Dritten, nicht aber die eigene Haftung
- Halten von Hunden und Pferden – separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich
- Gebrauch versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge über die genannten Rückausnahmen hinaus – Aufgabe der Kfz-Versicherung
- Berufliche und gewerbliche Tätigkeiten jenseits der ausdrücklich genannten Einschlüsse – hier greifen Betriebs- oder Berufshaftpflicht
- Sach- und Vermögensschäden zwischen Mitversicherten – Personenschäden untereinander sind jedoch in allen Linien gedeckt
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
- Schäden an Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind – mit Ausnahme der ausdrücklich geregelten Fälle
Zu beachten sind zudem die Obliegenheiten: Jeder Versicherungsfall ist innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Ansprüche erhoben wurden. Änderungen des versicherten Risikos – Familienstand, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Hausbau – sind mitzuteilen.
Optional lassen sich in allen Produktvarianten die Zusatzbausteine Internet Rechtsschutz – JurCyber Privat, StrafrechtPlus Privat und der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung ergänzen; für den öffentlichen Dienst die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung. Risikoträger dieser Bausteine sind jeweils spezialisierte Gesellschaften, die in den Tarifbestimmungen benannt sind.
Bedingungen im Original
Die vollständigen Verbraucherinformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflicht- sowie zur Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung stellt die Haftpflichtkasse VVaG als PDF bereit:
Verbraucherinformationen Privathaftpflicht-Versicherung (PDF, Haftpflichtkasse VVaG)
Die in diesem Beitrag genannten Leistungen stellen einen allgemein verständlichen Kurzüberblick dar und beziehen sich auf den Bedingungsstand 01/2026. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind allein der Wortlaut der Versicherungsbedingungen, der Versicherungsschein und seine Nachträge. Eine Deckungszusage ist mit diesen Angaben nicht verbunden. Die Zuordnung einzelner Leistungen kann sich durch neuere Bedingungsstände oder tarifliche Vereinbarungen ändern. Genannte Summen und Selbstbeteiligungen gelten typischerweise je Schadenereignis und sind abhängig vom vereinbarten Tarif.
Weitere Gesellschaften und Sparten finden Sie in unserer Übersicht der Versicherer sowie in der Sparte Haftpflicht.
Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Jürgen Bechstein
Telefon: 0611-945892402
E-Mail: jb@vmwi.de
Sie haben einen bestehenden Vertrag bei der Haftpflichtkasse und möchten wissen, welche Produktlinie darin vereinbart ist und welche Verbesserungen bereits gelten? Senden Sie uns den Versicherungsschein – wir gleichen ihn mit dem aktuellen Bedingungsstand ab und zeigen auf, welche Mehrwerte nur über eine Umstellung erreichbar sind.
Privathaftpflicht berechnen und online beantragen →
Für Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Telefon: +49-611-945892402 – E-Mail: jb@vmwi.de