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Versicherungsmaklertalk

Makler-Talk: „Warum die Hausratversicherung beim Golfbag-Diebstahl oft ins Leere greift“

Ein Interview unter Kollegen zur richtigen Absicherung der Golfausrüstung

In meiner Interview-Reihe spreche ich regelmäßig mit Fachkollegen über Nischenthemen, die in der alltäglichen Beratung oft zu kurz kommen. Heute geht es um den Golfsport. Eine hochwertige Golfausrüstung – vom maßgeschneiderten Schlägersatz über den E-Trolley bis zum Laser-Entfernungsmesser – erreicht schnell den Wert eines Kleinwagens.

Doch was passiert bei Diebstahl aus der Caddy-Halle oder Beschädigung auf Reisen? Um diese Fragen zu klären, habe ich mir Daniel Treskow als Gesprächspartner eingeladen. Daniel ist nicht nur Versicherungsmakler, sondern selbst passionierter Golfer. Aus der eigenen Praxis heraus hat er mit GOLFassec ein eigenes, starkes Versicherungskonzept für den Golfsport entwickelt.

Die Lücke in der Hausratversicherung

Jürgen Bechstein: Hallo Daniel, schön, dass Du Dir die Zeit nimmst! Viele Golfer wiegen sich in Sicherheit und denken: „Wenn mein Golfbag samt Schlägern gestohlen wird, zahlt das doch sowieso meine Hausratversicherung.“ Warum ist das in der Praxis oft ein teurer Irrtum?

Daniel Treskow: Hallo Jürgen, vielen Dank für die Einladung zum Interview! Die Annahme mit der Hausratversicherung treffe ich in der Praxis ständig an. Der Haken liegt im Kleingedruckten, genauer gesagt bei den „versicherten Gefahren“. Eine klassische Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl. Das bedeutet, es muss ein Hindernis mit gewissem Kraftaufwand überwunden werden. Wenn Dir aber jemand das Bag vor dem Clubhaus entwendet oder es aus einer offenen Halle mitnimmt, handelt es sich meist nur um einfachen Diebstahl – und der ist in der Standard-Hausrat eben oft nicht oder nur extrem unzureichend gedeckt.

Diebstahl aus der Caddy-Halle: Haftet der Club?

Jürgen Bechstein: Das bringt mich direkt zum nächsten Punkt: Was ist, wenn ich mein Equipment ordnungsgemäß in der Caddy-Halle des Golfclubs eingeschlossen habe und dort wird eingebrochen? Viele denken, dann haftet ganz klar der Golfplatzbetreiber.

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Daniel Treskow: Auch das ist ein weit verbreiteter Mythos. Eine Haftung des Golfplatzes käme überhaupt nur bei einem konkreten Verschulden des Betreibers in Betracht, was oft schwer nachzuweisen ist. Dazu kommt: Die Mietverträge für die Caddy-Schränke sehen im Regelfall weitreichende Haftungsbeschränkungen vor. Und selbst wenn man denkt, der Club hätte doch sicher eine Versicherung für die Halle – als Makler weiß ich, dass die Versicherbarkeit von Caddy-Hallen nur unter sehr strengen Voraussetzungen gegeben ist. Die wenigsten Clubs haben hier einen Schutz für das Eigentum ihrer Mitglieder. Auch ein Brand in der Halle kann so schnell zum Totalverlust der eigenen, teuren Ausrüstung führen, auf dem man dann sitzen bleibt.

Allgefahrendeckung und weltweiter Schutz

Jürgen Bechstein: Du hast aus diesen Lücken heraus das Konzept GOLFassec entwickelt. Was leistet eine solche spezialisierte Golfversicherung genau, was andere nicht können?

Daniel Treskow: Das Prinzip ist recht einfach erklärt, aber in der Wirkung enorm stark: Wir arbeiten mit einer sogenannten Allgefahrendeckung. Der Versicherer zahlt eine Entschädigung, wenn die versicherten Sachen beschädigt werden, zerstört werden oder abhandenkommen. Völlig unabhängig davon, aus welchem Grund das passiert. Egal ob das Bag gestohlen wird, der Schaft bricht oder der teure Entfernungsmesser auf einmal weg ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Reisen: Unsere Versicherung gilt ohne Einschränkung weltweit. Nichts ist ärgerlicher, als wenn der teure Golf-Urlaub zum Ausrüstungs-Albtraum wird, weil die klassische Reisegepäckversicherung wegen niedriger Höchstsummen bei Golfausrüstung abwinkt. Bei uns sind je nach Wunsch Summen bis maximal 500.000 Euro versicherbar.

Das teure Vergnügen: Die Hole-in-One-Deckung

Jürgen Bechstein: Ich muss eine Schmunzel-Frage stellen, weil Nicht-Golfer das oft gar nicht glauben: Ist es wirklich wahr, dass man sich versichern muss, falls man den perfekten Schlag macht, also ein Hole-in-One?

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Daniel Treskow: (lacht) Ja, das ist tatsächlich so! Wer bei einem offiziellen Turnier ein Hole-in-One schlägt, muss laut Golf-Etikette im Anschluss allen Teilnehmern im Clubhaus die Getränke spendieren. Je nach Teilnehmerzahl kann das ein empfindlich teurer Spaß werden. Bei GOLFassec ist dieses finanzielle Risiko abgedeckt: Je nach Tarif übernehmen wir bei einem Hole-in-One Kosten von 500 bis 1.500 Euro. So kann man den perfekten Schlag dann auch wirklich uneingeschränkt feiern.

Was kostet der Schutz für die ganze Familie?

Jürgen Bechstein: Oft spielen ja gleich mehrere Familienmitglieder im selben Haushalt Golf. Muss ich da für meine Frau oder meine Kinder jeweils eine eigene Police abschließen? Und wo liegen wir da preislich?

Daniel Treskow: Nein, es ist pro Haushalt nur eine Versicherung erforderlich, das war mir bei der Produktentwicklung sehr wichtig. Zu den Kosten: Die kleinste Versicherungssumme für die Ausrüstung liegt bei 3.000 Euro Neuwertentschädigung. Eine vernünftige Absicherung startet preislich bei 90 Euro pro Jahr. Angesichts der Werte, die man im Kofferraum oder in der Caddy-Halle stehen hat, und dem Verzicht auf eine Selbstbeteiligung, ist das eine sehr überschaubare Investition in die eigene Gelassenheit.

Jürgen Bechstein: Daniel, das war aufschlussreich. Vielen Dank, dass Du Licht in den Dschungel der Golfversicherung gebracht hast!

Über den Experten im Interview

Daniel Treskow ist Geschäftsführer der Kanzlei FORMAT für Investment und Finanzen GmbH und hat sich als Versicherungsmakler neben den klassischen Bereichen auf Zielgruppenkonzepte spezialisiert. Als passionierter Golfer sah er die massiven Absicherungslücken am Markt und entwickelte daraufhin mit der Eigenmarke GOLFassec ein umfassendes Versicherungskonzept speziell für die Bedürfnisse von Golfspielern.

Web: www.golfassec.com

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