KFZ Versicherung 1:1 Umdeckung für 2024

Im Aktionszeitraum bis zum 29.11.2023 bieten wir unseren Kunden zum Versicherungsjahr 2024 wieder einen 1:1 Umdeckungstarif in der KFZ Versicherung mit folgenden Vorteilen an: 

  • Ihr Beitrag 2023 bei ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen gilt für Sie, bei Vorschadenfreiheit über unser Umdeckungskonzept, auch im Jahr 2024 durch einen Versicherungswechsel.
  • Individuelle Tarifmerkmale beispielsweise der Abstellplatz, der bisherige Fahrerkreis, die Jahreskilometerlaufleistung oder der aktuelle Kilometerstand, haben für den Versichererwechsel keine Relevanz.
  • Das bedeutet z.B. dass es keine Rolle spielt, ob in Zukunft Dritte, gleich welchen Alters Ihr Auto führen oder dass ihre bisherigen Kilometerbeschränkungen entfallen.
  • Sondertarife dieser Art bekommen Sie im Übrigen nicht auf den gängigen Vergleichsportalen 😉
  • Rufen Sie uns an: 0611-945892401

  • Private KFZ Kunden sichern sich schon heute, also im Aktionszeitraum Ihren bestehenden Versicherungsbeitrag für das anstehende KFZ Versicherungsjahr 2024.
  • solche Umdeckungen der Autoversicherung (auch Motorradversicherung) sind Sonderaktionen für bestimme Versicherungsmakler und deren Kunden.
  • Entgehen Sie so möglichen Beitragsanpassungen Ihres bisherigen Versicherers. Für das Versicherungsjahr 2024 hat die Versicherungsbranche durchweg hohe Beitragsanpassungen angekündigt.
  • Unser Partner VHV mit dem wir als Versicherungsmakler dieses Sonderkonzept erstellt haben, übermittelt die notwendigen Versicherungsbestätigungen rechtzeitig vor dem Versicherungsbeginn an die jeweilige Zulassungsstelle.
  • Sonderfall bestehende VHV Verträge: VHV Verträge können wir in diesem Sonderkonzept leider nicht übernehmen. Eventuell kommt für Sie unser Neodigital Konzept in Frage, wenn Ihr Vorvertrag bereits 3 Jahre bestand und Ihnen bereits die Beitragsrechnung für 2024 vorliegt.
  • Der bisher geltende Beitrag wird unter Berücksichtigung der bis­her geltenden Zahlperiode und SF-Einstufung 1:1 übernommen. Die SFR-Stufung zur Hauptfälligkeit erfolgt dann automatisch.
  • Der Leistungsumfang entspricht dem Tarif VHV Klassik Garant, inklusive einer Leistungs-Update-Garantie.
  • Beim Ihrem Vorversicherer bestehende Zusatzleistungen wie z.B. ein Rabatt­schutz können übernommen werden, sofern diese auch in diesem Tarif versicherbar sind.
  • Für den bisherigen Vertrag geltende SF-Rabatt-Sondereinstufungen werden übernommen, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt.
  • Eine Änderung der bisherigen Zahlweise und des bisherigen Versicherungsumfangs sind im Rahmen der 1:1 Umdeckung nicht möglich.
  • Änderungen in Typklassen wirken sich durch die 1:1 Umstellung für 2024 nicht aus. Dies ist vorteilhaft, wenn Ihre Region eine höhere Regionalklasse erhalten hat oder auch umgekehrt.
  • Der Umdeckungstarif gilt bis zu einer Tarifumstellung oder einem Fahrzeugwechsel.
  • möglich ist der Umdecker 2024 für sowohl die private Autoversicherung, als auch weitere zulassungspflichtige Fahrzeuge. Sprechen Sie uns hierzu an.
  • Ein Rabattretter wird sofern vorhanden fortgeschrieben, jedoch nicht der alte „Freischuss bei SF25“ aus Altverträgen, sofern vorhanden.

Fragen? Rufen Sie uns an: 0611-945892401