KFZ Versicherung 1:1 Umdeckung für 2024

Wir bieten unseren aktuellen und zukünftigen Privatkunden im Aktionszeitraum vom 15.09.2023 – 26.11.2023 für 2024 wieder einen 1:1 Umdeckungstarif in der KFZ Versicherung mit folgenden Vorteilen an: 

  • Ihr Beitrag 2023 bei ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen gilt für Sie, bei Vorschadenfreiheit über unser Umdeckungskonzept, auch im Jahr 2024 durch diesen Versicherungswechsel.
  • Individuelle Tarifmerkmale beispielsweise der Abstellplatz, der bisherige Fahrerkreis, die Jahreskilometerlaufleistung oder der aktuelle Kilometerstand, haben für die Vertragsübernahme keine Relevanz.
  • Das bedeutet z.B. dass es keine Rolle spielt, ob in Zukunft Dritte, gleich welchen Alters Ihr Auto führen oder dass ihre bisherigen Kilometerbeschränkungen entfallen.
  • Sondertarife dieser Art bekommen Sie im Übrigen nicht auf den gängigen Vergleichsportalen 😉
  • Rufen Sie uns an: 0611-945892401

  • Private KFZ Kunden sichern sich schon heute, also im Aktionszeitraum Ihren bestehenden Versicherungsbeitrag für das anstehende KFZ Versicherungsjahr 2024.
  • solche Umdeckungen der Autoversicherung (auch Motorradversicherung) sind Sonderaktionen für bestimme Versicherungsmakler und deren Kunden.
  • Entgehen Sie so möglichen Beitragsanpassungen Ihres bisherigen Versicherers. Für das Versicherungsjahr 2024 hat die Versicherungsbranche durchweg hohe Beitragsanpassungen angekündigt.
  • Über unser Sonderkonzept bieten wir Interessenten mit schadenfreiem Vertragsverlauf an, uns gegen Übermittlung ihres Versicherungsscheins und der Beitragsrechnung für 2023 im Jahr 2024 den selben Beitrag wie bisher, abzüglich der jährlichen Besserstufung zu bezahlen.
  • Unser Partner VHV mit dem wir als Versicherungsmakler dieses Sonderkonzept erstellt haben, übermittelt die notwendigen Versicherungsbestätigungen rechtzeitig vor dem Versicherungsbeginn an die jeweilige Zulassungsstelle.
  • Sonderfall bestehende VHV Verträge: VHV Verträge können wir in diesem Sonderkonzept leider nicht übernehmen. Eventuell kommt für Sie unser Neodigital Konzept in Frage.
  • Der bisher geltende Beitrag wird unter Berücksichtigung der bis­her geltenden Zahlperiode und SF-Einstufung 1:1 übernommen. Die SFR-Stufung zur Hauptfälligkeit erfolgt dann automatisch.
  • Der Leistungsumfang entspricht dem Tarif VHV Klassik Garant, inklusive einer Leistungs-Update-Garantie.
  • Beim Ihrem Vorversicherer bestehende Zusatzleistungen wie z.B. ein Rabatt­schutz können übernommen werden, sofern diese auch in diesem Tarif versicherbar sind.
  • Für den bisherigen Vertrag geltende SF-Rabatt-Sondereinstufungen werden übernommen, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.

 

  • Wir benötigen die folgenden Angaben und Nachweise, ohne die wir nicht aktiv werden können:
  • Eine Versicherungsmaklervollmacht
  • Daten des bisherigen Versicherungsnehmers (Perso)
  • Daten des bisherigen Halters (falls abweichend – Perso)
  • die Fahrzeugdaten (KFZ Schein oder Brief)
  • bisheriger Versicherungsumfang, sowie alle Angaben zum bisherigen Schadenfreiheitsrabatt, Beitrag sowie alle Angaben zur Vorversicherung (Police und letzte Beitragsrechnung)

 

  • Eine Änderung der bisherigen Zahlweise und des bisherigen Versicherungsumfangs sind im Rahmen der 1:1 Umdeckung nicht möglich.
  • Änderungen in Typklassen wirken sich durch die 1:1 Umstellung für 2024 nicht aus. Dies ist vorteilhaft, wenn Ihre Region eine höhere Regionalklasse erhalten hat oder auch umgekehrt.
  • Der Umdeckungstarif gilt bis zu einer Tarifumstellung oder einem Fahrzeugwechsel.
  • möglich ist der Umdecker 2024 für sowohl die private Autoversicherung, als auch weitere zulassungspflichtige Fahrzeuge. Sprechen Sie uns hierzu an.
  • Ein Rabattretter wird sofern vorhanden fortgeschrieben, jedoch nicht der alte „Freischuss bei SF25“ aus Altverträgen, sofern vorhanden.

Fragen? Rufen Sie uns an: 0611-945892401

 

 

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