Mit Beginn einer neuen Beschäftigung können Arbeitnehmer in der GKV sofort die Krankenkasse wechseln.
Der Kündigungsvorgang entfällt, man kann ab 2021 sofort einen Neuantrag bei einer Krankenkasse seiner Wahl stellen.
Der Kündigungsvorgang fällt weg, da die neue Krankenkasse die alte Krankenkasse informiert.
Unseren Krankenkassenvergleich für 2021 finden Sie hier