[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/versicherungsmakler-wiesbaden.de\/elementarschaden-pflichtversicherung\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/versicherungsmakler-wiesbaden.de\/elementarschaden-pflichtversicherung\/","headline":"Entschlie\u00dfung des Bundesrates \u201eBundesweite Einf\u00fchrung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung\u201c","name":"Entschlie\u00dfung des Bundesrates \u201eBundesweite Einf\u00fchrung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung\u201c","description":"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2023\/0101-0200\/102-23(B).pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1 Bundesrat Drucksache 102\/23 (Beschluss) 31.03.23 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 K\u00f6ln Telefon (02 21) 97","datePublished":"2023-04-03","dateModified":"2025-11-24","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/versicherungsmakler-wiesbaden.de\/author\/juergen\/#Person","name":"Bechstein Versicherungsmakler","url":"https:\/\/versicherungsmakler-wiesbaden.de\/author\/juergen\/","identifier":1,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/5095e8e22214668065765644390ceceb5c41927467407741dae7d2ab6f0ffba6?s=96&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/5095e8e22214668065765644390ceceb5c41927467407741dae7d2ab6f0ffba6?s=96&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. 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Sitzung am 31. M\u00e4rz 2023 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschlie\u00dfung zu fassen.Drucksache 102\/23 (Beschluss)AnlageEntschlie\u00dfung des Bundesrates \u201eBundesweite Einf\u00fchrung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung\u201c1. Die vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass Extremwetterereignisse immer h\u00e4ufiger auftreten. Die schrecklichen Bilder der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 mahnen zum Handeln. Menschenleben, Gesundheit und verlorene Erinnerungen sind unersetzlich. Der materielle Schaden sollte aber niemanden in Existenzangst versetzen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, systematisch Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und zu f\u00f6rdern, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Gro\u00dfschadenereignissen keinMensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss.2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Versicherung von privaten Geb\u00e4uden gegen Elementarsch\u00e4den noch nicht ausreichend ist und Handlungsbedarf besteht. Bundesweit verf\u00fcgt nur rund die H\u00e4lfte der privaten Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer \u00fcber eine Elementarschadenversicherung, wobei die Versicherungsdichte \u2013 vor allem historisch bedingt \u2013 im L\u00e4ndervergleich stark schwankt. Zu oft wird das Thema nach einer Unwetterkatastrophe wieder verdr\u00e4ngt, weil man darauf vertraut, selbst nicht betroffen zu sein. Auch die Erwartung, dass im Notfall staatliche Ad-hoc-Hilfen den Schaden auffangen, f\u00fchrt zu einer geringeren Versicherungsbereitschaft.3. Der Bundesrat erkennt, dass private Eigent\u00fcmer, die sich gegen Elementarsch\u00e4den versichern, auf eigene Kosten Verantwortung \u00fcbernehmen. Sie unterst\u00fctzen damit die Solidargemeinschaft, deren Leistungsf\u00e4higkeit bei immer h\u00e4ufigeren Gro\u00dfschadenereignissen an Grenzen st\u00f6\u00dft.Drucksache 102\/23 (Beschluss) &#8211; 2 &#8211;4. Der Bundesrat teilt die auf Grundlage des vorgelegten Arbeitsgruppenberichts gewonnene Einsch\u00e4tzung der Justizministerinnen und Justizminister der L\u00e4nder, wonach die Einf\u00fchrung einer Pflicht f\u00fcr private Wohngeb\u00e4udeeigent\u00fcmer zur Versicherung gegen Elementarsch\u00e4den innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors als verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen erachtetwird, insbesondere wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinh\u00e4rent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen. Ma\u00dfgebend ist die konkrete Ausgestaltung einer Versicherungspflicht durch den Gesetzgeber. Diese rechtliche Bewertung hat sich auch die Bundesregierung in ihrem Bericht aus Dezember 2022 zu eigen gemacht.\u201c5. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder haben einstimmig beschlossen, das Ziel einer Elementarschadenpflichtversicherung voranzutreiben. Die Bundesregierung bef\u00fcrchtet demgegen\u00fcber eine zu hohe Belastung privater Haushalte. Dies erscheint allerdings kurzsichtig: Die Belastung im Schadensfall ist um ein Vielfaches h\u00f6her und kann \u2013 wie die Flut im Sommer 2021 gezeigt hat \u2013 teilweise sogar existenzbedrohend sein.6. Der Bundesrat ist davon \u00fcberzeugt, dass eine Elementarschadenpflichtversicherung bundesweit gelten muss. Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Sie stellen eine gesamtstaatliche Aufgabe dar und werden auch als solche wahrgenommen. Der mit der Einf\u00fchrung einer Pflichtversicherung verkn\u00fcpfte Solidargedanke erfordert eine zeitgleiche, fl\u00e4chendeckende und einheitliche Vorgehensweise. Die n\u00f6tige Akzeptanz findet eine Pflichtversicherung nur dann, wenn von Beginn an klar ist, dass sie bundesweit gilt. Die n\u00e4here Ausgestaltung einer Versicherungspflicht d\u00fcrfte zudem Anpassungen im Bundesrecht erfordern, so dass eine Regelung allein auf L\u00e4nderebene auch rechtlich nicht ohne Weiteres m\u00f6glich erscheint.7. Ein Warten auf bessere Zeiten \u2013 oder auf das n\u00e4chste Gro\u00dfschadenereignis \u2013 ist keine Option. An die Stelle spontaner staatlicher Ad-hoc-Hilfen muss eine langfristige Risikopr\u00e4vention durch eine Pflichtversicherung f\u00fcr Elementarsch\u00e4den treten.&#8211; 3 &#8211; Drucksache 102\/23 (Beschluss)8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, unter Fortf\u00fchrung der Diskussion mit den Verb\u00e4nden und der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fach\u00f6ffentlichkeit kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einf\u00fchrung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Bei der Ausgestaltung soll der finanzielle Aufwand f\u00fcr private Haushalte in zumutbaren Grenzen gehalten und zugleich der Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sichergestellt werden. Das anschlie\u00dfende Gesetzgebungsverfahren sollte zeitnah abgeschlossen werden.9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei ihrem Regelungsvorschlag zu ber\u00fccksichtigen, dass je nach Lage des Grundst\u00fcckes unterschiedlich hohe Risiken bestehen k\u00f6nnen und daher nach Risikostufen gestaffelte Tarife zugelassen werden sollten.10. Der Bundesrat bittet darauf zu achten, dass gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung keine Fehlanreize f\u00fcr die Ausweisung neuer Baugebiete in von Naturkatastrophen bedrohten Bereichen schaffen. Zugleich sollte gepr\u00fcft werden, wie gesetzliche Vorgaben zur Elementarschadenpflichtversicherung Anreize f\u00fcr die Einhaltung insbesondere baulicher Schutzvorschriften durch Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer setzen k\u00f6nnen.[Ende]&nbsp;Vergleichsrechner 2026 &#8211; Wohngeb\u00e4udeversicherung           Seiten-QR-Code           "},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Entschlie\u00dfung des Bundesrates \u201eBundesweite Einf\u00fchrung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung\u201c","item":"https:\/\/versicherungsmakler-wiesbaden.de\/elementarschaden-pflichtversicherung\/#breadcrumbitem"}]}]