Elektronikschutz, ein exklusiver Zusatzbaustein in der Gothaer Hausratversicherung
Der „Vollkasko“-Schutz für Ihre technischen Geräte
Hochwertige elektronische Geräte gehören heute zum Standard in fast jedem Haushalt. Ihre Anzahl steigt stetig, sie werden immer leistungsstärker – und teurer. Während eine klassische Hausratversicherung bei Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl leistet, bleiben alltägliche Missgeschicke oft ungedeckt.
Hier bietet die noch erhältliche alte Tarifwelt der Gothaer eine Lösung als hinzuwählbaren Zusatzbaustein in ihrer Hausratversicherung. (Die Gothaer hat mittlerweile mit der Barmenia zur BarmeniaGothaer fusioniert und dies ist ein Baustein aus der bisherigen Gothaer (und nicht Barmenia) Tarifwelt.) Der angebotene Gothaer Tarifrechner ist eigentlich für den Einsatz durch Versicherungsmakler gedacht, Sie können uns also gerne anrufen, wir helfen Ihnen jederzeit gerne.
Ansonsten wählen Sie den ersten Punkt „Privat Kompakt (Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht-, Hausrat-, Unfallversicherung)“, wählen im nächsten Schritt die Hausratversicherung aus, machen Ihre Angaben und vergessen nicht, später den Elektronikbaustein hinzuzuwählen.
Mit dem Gothaer Baustein Elektronikschutz gibt es eine Lösung, die man in dieser Form und Tiefe am Markt über herkömmliche Hausratversicherungen kaum bekommt. Er lässt sich als Zusatzbaustein flexibel in die Hausratversicherung (Plus und Premium), die Heim&Haus sowie Wohnung&Wert integrieren und bietet eine echte Absicherung gegen Beschädigung oder Zerstörung für nahezu alle technischen Geräte im Haushalt.
Inhaltsverzeichnis
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Der Schutz greift weit über die klassischen Hausrat-Gefahren hinaus und deckt typische Alltagsrisiken ab:
- Bedienungsfehler (z. B. falsche Handhabung von Geräten)
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung und Induktion
- Bruch-, Feuchtigkeits- und Flüssigkeitsschäden (z. B. verschütteter Kaffee)
- Konstruktions- oder Materialfehler (nach Ablauf der gesetzlichen Garantie)
- Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
Was genau ist versichert? (Klausel 7141)
Versichert sind zu privaten Zwecken genutzte Elektronik-, Elektro- und Gasgeräte, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind. Die Bandbreite ist außergewöhnlich groß:
1. Haushaltsgeräte & medizinische Hilfsgeräte
- Weiße Ware & Reinigung: Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefriertruhe, Staubsauger, Bügeleisen.
- Küche & Kochen: Herd, Mikrowelle, Kaffee- und Espressomaschine, Küchenmaschine.
- Heim & Handwerk: Klimaanlage, Heizlüfter, Akku-Bohrschrauber, elektrische Heckenschere, Rasenmäher, Personenwaage.
- Gesundheit: Medizinische Hilfsgeräte wie Hörgeräte und Blutdruckmessgeräte.
2. Informations- und Unterhaltungselektronik
- IT & Mobile Elektronik: PCs, Laptops, Notebooks, Tablets inkl. Zubehör (Maus, Monitor, Drucker, Scanner), NAS-Systeme, USB-Geräte.
- TV, Audio & Foto: Fernseher, Beamer, Heimkinoanlagen, Receiver, Digitalkameras, Lautsprecher, Verstärker.
- Freizeit: Elektrische Musikinstrumente und elektrische Spielzeuge (z. B. Modelleisenbahn, Modellauto, Modellboot – ausgenommen sind Multikopter/Drohnen).
3. Kommunikationselektronik
Smartphones, Mobiltelefone, Router, Modem, Festnetztelefone und Faxgeräte.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Wie schnell ein Schaden passiert, zeigen diese typischen Fälle, bei denen der Gothaer Elektronikschutz greift:
- Der Klassiker am Schreibtisch: Man kippt versehentlich Kaffee über das Notebook oder Smartphone. Die Elektronik wird durch die Flüssigkeit beschädigt, es kommt zum Kurzschluss.
- Die blockierte Maschine: Im Geschirrspüler geht ein Weinglas zu Bruch. Die Splitter gelangen in die Pumpe, blockieren diese und das Wasser läuft nicht mehr ab.
- Der Fremdkörper: Beim Befüllen des Kaffeevollautomaten hat sich ein kleiner Stein zwischen die Kaffeebohnen gemogelt und zerstört das Mahlwerk.
- Der Bedienungsfehler: Der Startknopf der Waschmaschine wird versehentlich gewaltsam in die falsche Richtung gedreht. Der Programmdurchlauf wird zerstört, die Maschine bleibt stehen.
Entschädigung und Konditionen (§ 28 Nr. 21)
Der Tarif zeichnet sich durch eine transparente Leistungsabrechnung aus. Die Entschädigungsleistung ist je Schadenfall auf 10.000 Euro beschränkt. Es gilt eine faire Selbstbeteiligung von 10 Prozent des entschädigungspflichtigen Betrags (mindestens 50 Euro je Versicherungsfall). Wichtig: Sofern Dritte leistungspflichtig sind (z. B. andere Versicherungen), gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
So wird erstattet:
Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten (maximal bis zum Zeitwert) übernommen. Bei einem Totalschaden greift eine feste Zeitwertstaffel auf Basis des Neuwerts (Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand):
- 1. Jahr nach Anschaffung: 100 %
- 2. Jahr: 80 %
- 3. Jahr: 60 %
- 4. Jahr: 50 %
- 5. und 6. Jahr: 40 %
- 7. Jahr: 30 %
- 8. Jahr: 20 %
- 9. und 10. Jahr: 10 %
- Ab dem 11. Jahr nach der Anschaffung besteht für das jeweilige Gerät kein Versicherungsschutz mehr.
Fazit: Mit dem Baustein „Elektronikschutz“ wird die Hausratversicherung zu einer echten „Vollkaskoversicherung“ für das technische Inventar. Gerade für Haushalte mit hochwertigen Smartphones, teuren Laptops, Hörgeräten oder modernen Küchenmaschinen schließt dieser am Markt seltene Baustein eine entscheidende Lücke in der Absicherung.
Bechstein Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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