Für 2024 haben fast alle Autoversicherer heftige Beitragsanpassungen im zweistelligen Prozentbereich angekündigt.
Wir haben zum anstehenden Versicherungswechseljahr mit einem unserer Versicherungspartner eine individuelle Vereinbarung für unsere Privatkunden und Interessenten getroffen, deren nachgewiesene Beiträge zur KFZ Versicherung aus dem Vorjahr 2023 im Zeitraum vom 15.09.2023 bis zum 26.11.2023 1:1 für 2024 übernehmen zu dürfen.
Unsere Bedingung ist allerdings, dass für das abgelaufene Versicherungsjahr kein Schaden angefallen ist.
- Wir benötigen von Ihnen hierzu Ihre letzte Beitragsrechnung, Ihren Versicherungsschein und Ihren KFZ Schein.
- Ihre Versicherungsleistungen bleiben bezüglich KFZ Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im gleichen Versicherungsumfang wie bisher.
- ein vereinbarter Rabattschutz, ein Schutzbrief und ein Fahrerschutz werden weitergeführt.
- Die Stufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts (SFR) wird weitergeführt.
- Eine Änderung der Typklasse und der Regionalklasse hat für diesen Wechseltarif im Wechseljahr Auswirkungen.
- Wenn Sie bisher schon bei unserem Kooperationspartner versichert waren, haben wir einen Plan B
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen über einen Versicherungswechsel Ihren bisherigen Versicherungsbeitrag auch für 2024 zu erhalten.
Telefon: 0611-945892401
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