Im Rahmen der Autoinhaltsversicherung besteht Versicherungsschutz für privat genutzte Personenkraftfahrzeuge, welche auf die folgenden Personen zugelassen oder im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden:
Versicherungsnehmer
Personen, welche mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, welche nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft leben
Es sind alle beweglichen Gegenstände des persönlichen Bedarfs im PKW versichert.
Der Versicherungsschutz kann für Mietwagen oder Wohnmobile, -wagen oder Camper z.B. für Urlaubsreisen erweitert werden (Urlaub PLUS).
Die Gefahren der Autoinhaltsversicherung sind:
Einbruchdiebstahl, Raub (auch bei Totalentwendung des KFZ)
Vandalismus
Unfall (eigen-/fremdverschuldet)
Brand, Explosion, Blitzschlag
Sturm, Hagel
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